Schotterrasen ist nach den bestehenden Bestimmungen für Neubauten nicht mehr zulässig. Feuerwehrzufahrten und Feuerwehr Aufstellflächen müssen mindestens mit Rasengitter und entsprechendem Untergrund erstellt werden. Weitere Informationen zu den Bestimmungen bei Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen finden sich bei der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Feuerwehren und in den DIN EN 1991-12 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA_2010-12. Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen die sehr häufig frequentiert werden, zum Beispiel als Zufahrtsweg zu Parkplätzen etc. können auch mit Splitt oder Kies gestaltet werden.
Wir empfehlen bei allen Flächen, bei denen mit einer starken Bildung von Fahrspuren zu rechnen ist, eine mineralische Verfüllung, mit einer leichten Überfüllung.
Vorteile der Rasengitter bei Feuerwehrzufahrten sind: Keine Flächenversiegelung, Versickerung des Wassers an Ort und Stelle, Begrünte Feuerwehrzufahrten werden als Rasenflächen wahrgenommen, Erhaltung des grünen Kleinklima.