Wie weit muss eine Feuerwehrzufahrt freigehalten werden?

Elke Menzel
2025-07-11 15:12:57
Anzahl der Antworten
: 10
Durch- oder Zugänge für die Feuerwehr müssen mindestens 1,25 Meter breit und geradlinig sein. Zu- oder Durchfahrten müssen eine lichte Breite von mindestens 3,00 Metern und eine lichte Höhe von mindestens 3,50 Metern haben. Bei mehr als 12,00 Meter langen, durch Bauteile begrenzten Durchfahrten ist eine lichte Breite von 3,50 Metern vorzusehen. Die Zu- oder Durchfahrten müssen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen führen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.
Damit die Fahrzeuge der Feuerwehr durch Kurven in Zu- und Durchfahrten nicht behindert werden, legt die Richtlinie bestimmte Außenradien mit Mindestbreiten fest, außerdem müssen auf einer Länge von mindestens 11,00 Metern Übergangsbereiche vor oder hinter den Kurven vorhanden sein. Die Übergänge sind mit einem Radius von mindestens 15,00 Metern auszurunden. Durch- und Zufahrten dürfen längs geneigt sein, die Neigung darf sich aber innerhalb der Durchfahrt nicht ändern, auch nicht 8,00 Meter vor oder hinter ihr.

Alice Voigt
2025-07-11 14:33:54
Anzahl der Antworten
: 9
Sie muss unter anderem für Fahrzeuge bis 16 Tonnen Gesamtgewicht benutzbar, mindestens drei Meter breit und mindestens dreieinhalb Meter hoch sein.
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung ist das Halten in und vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten.
Der Begriff „Halten“ bezeichnet eine freiwillige, kurze Unterbrechung der Fahrt, welche nichts mit dem Verkehrsfluss zu tun hat.
Folglich ist vor einer Feuerwehrzufahrt auch das Parken – also das Halten von mehr als 3 Minuten oder das Verlassen des Fahrzeugs – verboten.
Hinweis: Ein gesondertes Halte- oder Parkverbotsschild ist nicht erforderlich, bereits das amtliche Schild „Feuerwehrzufahrt“ begründet das Halte- bzw. Parkverbot.
Eine bundeseinheitliche Kennzeichnung für Feuerwehrzufahrten existiert in Deutschland nicht.
Sie ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinden.
So kann eine Feuerwehrzufahrt beispielsweise durch ein Schild „Feuerwehrzufahrt freihalten“ oder ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz „Feuerwehrzufahrt nach StVO“ gekennzeichnet sein.
Allerdings führen nur zwei Beschilderungen im Falle eines Verstoßes zu Sanktionen.
Dies ist zum einen ein Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“, das in Kombination mit einem Schild „absolutes Halteverbot“ auf eine Feuerwehrzufahrtszone hinweist.
Zum anderen sind amtlich gekennzeichnete Beschilderungen für Autofahrer rechtlich bindend.

Joanna Ziegler
2025-07-11 14:06:57
Anzahl der Antworten
: 9
Feuerwehrzufahrten dienen an hohen Häusern der Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges mit der Drehleiter.
Sie finden ebenfalls als Bewegungsfläche für weitere Einsatzfahrzeuge bei einem Feuerwehreinsatz Verwendung.
Sie werden gekennzeichnet durch ein Schild "absolutes Halteverbot" mit Zusatzschild "Feuerwehrzufahrt" aber auch allein durch ein Schild mit der Aufschrift "Feuerwehrzufahrt"
nicht vor oder in Feuerwehrzufahrten halten oder parken.
Die Polizei ist in der Regel berechtigt ein widerrechtlich vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparktes Fahrzeug unverzüglich abschleppen zu lassen.

Eveline Walter
2025-07-11 13:35:17
Anzahl der Antworten
: 16
Damit die Fahrzeugtüren geöffnet und die Fahrzeugbeladung entnommen werden kann, ist eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 Metern nötig.
Keine mit dem Zusatzschild "Feuerwehrzufahrt" gekennzeichneten Zufahrtswege und Stellflächen blockieren.
Entsprechend gekennzeichnete Rettungswege müssen immer freigehalten werden.
Parken Sie Ihr Auto so, dass jederzeit Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr freie Durchfahrt haben.
Gekennzeichnete Freiflächen und Fahrwege für die Einsatzfahrzeuge immer frei halten.
Nicht an Kreuzungen und Einmündungen parken.
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