Die DIN 14502-3 regelt die Anforderungen zur Farbgebung und besonderen Kennzeichnungen von Feuerwehrfahrzeugen und welche Materialien dafür zulässig sind.
Zudem müssen bei der Kennzeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehr die Ausnahmegenehmigungen der einzelnen Bundesländer beachtet werden.
Diese können abweichende Vorgaben zur DIN 14502-3 enthalten.
Punkt 4.1.5 der DIN DIN 14502-3 erläutert drei Varianten einer zulässigen Farbgebung der Warnmarkierung:
Konturmarkierungen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr müssen die Anforderungen der ECE 104 erfüllen.
An Fahrzeuge mit Warnmarkierung in fluoreszierend-gelb dürfen Konturmarkierungen in fluor-lime verwendet werden.
Fahrzeuge die nicht zum Geltungsbereich der ECE 104 zählen, können auch Konturmarkierungen mit abweichenden Maßen und Formen ausgestattet werden.
Die DIN beschreibt in Punkt 4.1.7, dass an der Fahrzeugfront und Seiten der retroreflektierende Schriftzug „Feuerwehr“ angebracht werden muss.
Zulässige Kontrastfarben nach der DIN 14502-3 sind: Reinweiß RAL9010, Schwefelgelb RAL1016, Leuchtgelb RAL1026.
Die Ausführung kann durch fluoreszierende und/oder reflektierende Folien erfolgen.
Die Foliendicke darf 0,1 mm nicht unterschreiten und folgende Mindestanforderungen an die UV-Beständigkeit müssen eingehalten werden: nicht-fluoreszierende Folien: 5 Jahre, fluoreszierende Folien: 3 Jahre.