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Welche Strafe droht bei Lagerfeuer?

Hanspeter Albert
Hanspeter Albert
2025-08-09 21:22:10
Anzahl der Antworten : 13
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Werden die Brandschutzregelungen nicht eingehalten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel ist diese mit einem Bußgeld versehen, selbst wenn sich das Feuer auf Ihren Garten reduziert. Die Bußgelder unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Während Sie in Hamburg beispielsweise für ein Feuer in geschützten Gebieten zwischen 25 und 5.000 Euro zahlen, liegt der Betrag in Brandenburg zwischen 250 und 2500 Euro, in Bayern bei 25 bis 2.500 Euro und Sachsen 75 bis 2.500 Euro. Im Bußgeldkatalog können Sie die Strafen für Ihr Bundesland einsehen. Manche Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein haben keine festgelegten Bußgelder für das Entfachen von Feuern im Garten. Mögliche Strafen werden fallweise entscheiden. Feuer ohne Untergrund sind ebenfalls unzulässig. Sie dürfen somit kein typisches Lagerfeuer ohne Feuerschale oder anderweitige Befestigung im Garten anzünden. Bei offenem Feuer kann Ihnen jedoch ein Bußgeld drohen.
Heinz-Jürgen Bartels
Heinz-Jürgen Bartels
2025-07-31 06:17:33
Anzahl der Antworten : 17
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Wer trotzdem im Wald ein Lagerfeuer entzündet, grillt oder raucht, muss mit mehreren Tausend Euro Strafe rechnen. So droht beim Wild-Grillen in Brandenburg eine Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern von bis zu 75.000 Euro. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt müssen Barbecue-Fans unter Umständen 25.000 Euro bezahlen, wenn sie im Wald grillen. Auch die Zigarette im Wald kann sehr teuer werden, und zwar mehrere tausend Euro. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Bußgeld von bis zu 75.000 Euro möglich, in Schleswig-Holstein und Berlin müssen Raucher unter Umständen 50.000 Euro hinblättern, wenn sie im Wald mit einer brennenden Zigarette erwischt werden.
Britta Hildebrandt
Britta Hildebrandt
2025-07-25 06:51:47
Anzahl der Antworten : 14
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Das Verbrennen von Abfällen, wie zum Beispiel Laub, Grünschnitt, Möbeln und anderweitigem Brennmaterial, ist verboten. Eine Verbrennung ist auch unzulässig, wenn sie der Beseitigung des Holzes und Umgehung der ordnungsgemäßen Entsorgung über den Eigenbetrieb Stadtreinigung dient. Durch Rauch und Funkenflug kann es jedoch zur Belästigung oder Gefährdung der Nachbarschaft kommen. Nehmen Sie bitte auch Rücksicht hinsichtlich Lärmbelästigungen, wie zum Beispiel durch laute Musik. Das Abbrennen von Lagerfeuern setzt immer das Einver­ständnis der Eigentümer der Flächen voraus, auf denen das Feuer abgebrannt werden soll. Für Lagerfeuer darf ausschließlich trockenes und naturbelassenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz verwendet werden. Das setzt voraus, dass das Holz nicht mit Schutzanstrichen oder Imprägnierungen behandelt wurde. Lagerfeuer sind grundsätzlich in Leipzig nicht verboten.
Bodo Otto
Bodo Otto
2025-07-14 13:14:16
Anzahl der Antworten : 14
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Offene Feuer im Garten sind in der Regel nur mit einer Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes gestattet. Diese wird üblicherweise erst nach einem Besichtigungstermin erteilt. Dabei überprüft eine beschäftigte Person des Ordnungsamtes, ob die notwendige Sicherheit gegeben ist und ob ausreichend Abstand zu Nachbargrundstücken, öffentlichen Plätzen und Wegen eingehalten wird. Grundsätzlich gilt, dass offene Feuer im Garten nur mit einer Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes gestattet sind. Bei Verstößen gegen die Vorschriften können Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten vorliegen, deren genaue Ausgestaltung jedoch von den spezifischen Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes abhängt.