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Wo ist es erlaubt, ein Lagerfeuer zu machen?

Walburga Meister
Walburga Meister
2025-07-14 11:38:24
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In Österreich sind Lager- und Grillfeuer grundsätzlich erlaubt, wenn sie „ausschließlich mit trockenem, unbehandelten Holz oder mittels Holzkohle“ befeuert werden. Das Lagerfeuer darf nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers entzündet werden, gleich ob es sich dabei um Privatbesitz oder öffentliche Flächen (Gemeinde) handelt. Im Wald ist das Feuermachen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Waldeigentümers erlaubt, ohne diese ist es strikt verboten und es drohen hohe Strafen. Auch in der Schweiz ist das Feuermachen in der Natur grundsätzlich erlaubt. Kantone und Gemeinden können Lagerfeuer in bestimmten Gebieten (z.B. Naturschutzgebieten) untersagen. In Deutschland unterliegt das Grillen und Feuermachen in jedem Bundesland einer gesonderten Regelung. Besondere Beachtung kommt dabei dem Begriff „offenes Feuer“ hinzu, denn darunter wird hier nicht nur das klassische Lagerfeuer, sondern werden auch Kerzen, Fackeln, Laternen und Gaskocher verstanden. Bei Nichtbeachtung des Verbots, das übrigens bis 100 Meter über die Waldgrenze hinausgeht, drohen entsprechende Geldstrafen.