Grundsätzlich gilt: offenes Feuer im Wald ist in Deutschland verboten! Dies ist gesetzlich geregelt in den Landeswald- und Landesnaturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer, die jeder für sein Gebiet einmal näher zu rate ziehen sollte. Der Wald ist Bundesweit einheitlich definiert. Die gesetzliche Definition beinhaltet alle mit Bäumen besiedelte Flächen. Auch die Baumgruppen und Parks in bewohnten Gegenden, Heiden, offene Flächen mit einzelnen Baumgruppen, Feld und Flur, Wiesen und Uferzonen bzw. Uferbereiche von Flüssen, Bächen und Seen ist das Feuer machen mit „offener Flamme“ verboten. „Offene Flamme“ - das beinhaltet jede Art von Grill- und Lagerfeuer, Grubenfeuer, Hobo-Gas-Spiritus-Benzin-Brennstoffkocher – sowie sonst jede denkbare offene Flamme wie Kerzen, Fackeln Streichhölzer, Feuerzeuge usw! Zigaretten sind prinzipiell nicht direkt verboten, allerdings gilt auch hier eine gesetzliche Bestimmung: vom 01.03 bis zum 31.10 eines Jahres ist das Rauchen in Wäldern verboten.