Wann ist Feuer im Wald verboten?

Heinrich Schreiber
2025-08-01 22:12:35
Anzahl der Antworten
: 16
Grundsätzlich gilt: offenes Feuer im Wald ist in Deutschland verboten! Dies ist gesetzlich geregelt in den Landeswald- und Landesnaturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer, die jeder für sein Gebiet einmal näher zu rate ziehen sollte. Der Wald ist Bundesweit einheitlich definiert. Die gesetzliche Definition beinhaltet alle mit Bäumen besiedelte Flächen. Auch die Baumgruppen und Parks in bewohnten Gegenden, Heiden, offene Flächen mit einzelnen Baumgruppen, Feld und Flur, Wiesen und Uferzonen bzw. Uferbereiche von Flüssen, Bächen und Seen ist das Feuer machen mit „offener Flamme“ verboten. „Offene Flamme“ - das beinhaltet jede Art von Grill- und Lagerfeuer, Grubenfeuer, Hobo-Gas-Spiritus-Benzin-Brennstoffkocher – sowie sonst jede denkbare offene Flamme wie Kerzen, Fackeln Streichhölzer, Feuerzeuge usw! Zigaretten sind prinzipiell nicht direkt verboten, allerdings gilt auch hier eine gesetzliche Bestimmung: vom 01.03 bis zum 31.10 eines Jahres ist das Rauchen in Wäldern verboten.

Edith Bergmann
2025-07-28 04:26:43
Anzahl der Antworten
: 9
Ein Lagerfeuer ist im Wald in Deutschland meist nicht erlaubt. Offene Feuer und Flammen sind im Wald grundsätzlich nicht zulässig – nicht nur bei einer bestehenden Waldbrandgefahr. Lagerfeuer im Wald bzw. offene Flammen können mitunter erlaubt sein, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt oder das Feuer in einer gekennzeichneten offiziellen Feuerstelle entzündet wird. Ein offenes Feuer ist im Wald in Regel nur an gekennzeichneten Feuerstellen zulässig. Im Prinzip wird jede Flamme außerhalb eines Brennraums als offenes Feuer angesehen. Das gilt für Lagerfeuer, Grills und Campingkocher sowie für Streichhölzer, Kerzen oder Laternen.

Margarethe Dietrich
2025-07-14 12:00:06
Anzahl der Antworten
: 4
Offenes Feuer ist im Wald und in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten – nicht nur bei Waldbrandgefahr.
Darunter fallen neben Lagerfeuern und Grills auch Camping-Kocher.
Ein absolutes Rauchverbot in Wäldern gilt bundesweit von März bis Oktober.
In einigen Bundesländern sind Wälder sogar ganzjährig rauchfreie Zone.
Das gilt für Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Wenn eine Warnstufe ausgerufen wird, sperren die Behörden oft auch die öffentlichen Grillplätze und Feuerstellen in Waldnähe.
Entscheidend ist immer die Lage vor Ort.
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