Wer bezahlt den Feuerwehreinsatz bei einer Tierrettung?

Niels Barth
2025-07-20 23:03:57
Anzahl der Antworten
: 18
Wer zahlt bei Tierrettungen? Eine einheitliche gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht. Die Bundesländer können in ihren Landesfeuerwehr- oder Brandschutzgesetzen bestimmen, ob Tierrettungen prinzipiell kostenlos sind oder nicht. Ausnahme: Wenn Nutztiere – etwa ein Pferd, ein Blindenhund oder ein Schaf – gerettet werden, ist das prinzipiell kostenfrei. Auch Wildtieren hilft die Feuerwehr in der Regel, ohne Kosten zu erheben. Bei einem Haustier dagegen kann die Rettung teuer werden. BILD-Rechtsexperte Otto Bretzinger: „Nur in Bayern ist im Feuerwehrgesetz ausdrücklich festgelegt, dass für Einsätze, die der Rettung oder Bergung von Tieren dienen, kein Kostenersatz verlangt werden darf. In allen anderen Bundesländern darf die Feuerwehr dem Tierhalter grundsätzlich die Kosten einer Tierrettung in Rechnung stellen.“ Wenn jemand wegen eines fremden Tiers die Feuerwehr zur Hilfe ruft, wird ebenfalls der Halter wegen der Kosten herangezogen.

Lieselotte Weise
2025-07-20 20:39:40
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: 8
Für Besitzer von Haustieren kann es teuer werden, wenn die Feuerwehr für den vierbeinigen Liebling ausrückt. Die Kosten für Tierrettungen können bundesweit stark variieren, da jede Gemeinde selbst festlegt, wie viel ihre Feuerwehr dafür in Rechnung stellen darf. Generell richten sich die Gebühren danach, wie viel Personal und Gerät im Einsatz war und wie lange dieser dauerte. Das Kriterium für die Erhebung einer Gebühr ist Presseberichten zufolge, ob ein Halter die Aufsicht über sein Tier verloren hat. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass man keine Gebühr zahlt, wenn man die Feuerwehr ruft, weil ein fremdes Tier in Not ist. Denn für einen solchen Einsatz muss dann ebenfalls der jeweilige Besitzer zahlen. Wildtiere werden auch weiter kostenlos gerettet, denn sie haben ja keine Besitzer, denen man eine Rechnung schicken könnte.

Kevin Engelmann
2025-07-20 19:07:01
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: 12
In den meisten Bundesländern und Gemeinden wird der Tierhalter nach einem Rettungseinsatz in der Regel nicht zur Kasse gebeten.
Das Hilfeleisten in Notsituationen für Mensch und Tier ist grundsätzlich Aufgabe der Feuerwehr und wurde dem Tierhalter und Eigentümer hier daher nicht in Rechnung gestellt.
Ausnahme: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Nur ausnahmsweise, wenn dem Verantwortlichen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, können diesem die Kosten einer Tierrettung in Rechnung gestellt werden.
Dies erfolgt dann in aller Regel im Anschluss an die Maßnahme per Kostenbescheid.
Für diesen tagelangen Einsatz wurden dem verantwortlichen Schlangenhalter 21.000 € in Rechnung gestellt.

Rosalinde Urban
2025-07-20 18:35:27
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: 11
Grundsätzlich sind Einsätze zur Abwendung einer Lebensgefahr bei den Tieren kostenfrei.
Alle anderen jedoch – und das sind die meisten – stellt man den Besitzern in Rechnung.
Bei herrenlosen Tieren stellt man die Kosten dem Ordnungsamt in Rechnung.
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