Die Bundesländer regeln in ihren Landesfeuerwehr- oder Brandschutzgesetzen unterschiedlich, wer die Kosten für den Rettungseinsatz eines Tieres tragen muss.
Nur Bayern hat in seinem Feuerwehrgesetz ausdrücklich festgelegt, dass für Einsätze, zur Rettung oder Bergung von Tieren, kein Kostenersatz verlangt werden darf.
In allen anderen Bundesländern darf die Feuerwehr dem Tierhalter die Kosten einer Tierrettung grundsätzlich in Rechnung stellen.
Ob sie das tut – auch bei akuter Lebensgefahr – liegt in ihrem Ermessen beziehungsweise dem der Gemeinde.
Auch Tierrettungs-Organisationen können Einsatzgebühren erheben.
Träger kostenpflichtiger Einsätze ist gemäß gesetzlicher Grundlage stets der Tierhalter.
Ist ein Einsatz für den Halter kostenpflichtig, muss er auch dann zahlen, wenn jemand Fremdes wegen seines Tiers die Feuerwehr zu Hilfe ruft.
Stellt sich allerdings nach dem Einsatz heraus, dass die Hilfsaktion unnötig war, kann der Anrufer unter Umständen auf der Rechnung sitzen bleiben.
Bei herrenlosen Haustieren wird der Einsatz entweder von der Gemeinde bezahlt oder es wird gar keine Rechnung gestellt.
Auch Tierhalter, die sich einen Einsatz nicht leisten können, dürfen auf Kulanz der Gemeinde setzen.
Bei Wildtieren ist es komplizierter, denn sie haben keine Besitzer.
Feuerwehr oder Tierretter kümmern sich auch um Wildtiere.
Gegebenenfalls übernimmt die Kommune die Kosten.
Es hat jedoch schon Fälle gegeben, wo der Anrufer die Rechnung bekam, weil sich das Tier in Not auf seinem Grundstück befand.
Die Kommune hatte ein Einsehen und übernahm die Kosten.
Vor allem bei Wildtieren ist die Lage etwas unübersichtlich, wer für ihre Rettung zahlt und je nach Bundesland verschieden.
Die Kosten eines Einsatzes sind in den Gesetzen der Länder sowie in den jeweiligen Gebührensatzungen der Kommunen festgelegt.
Für einen Einsatz können schnell einige Hundert Euro zusammenkommen.
Dies hängt davon ab, wie viel Personal und Gerät im Einsatz war und wie lange dieser dauerte.
Die Einsätze sind meist aufwendig und zeitintensiv.
Ihre Zahl steigt seit Jahren an.
Gut zu wissen: Ein Einsatz zur Tierrettung darf allerdings nicht mit der Situation verwechselt werden, wo ein Tier selbst zur Gefahr wird.
Solche Fälle gehen immer wieder durch die Medien.
So büchsen beispielsweise Schnappschildkröten und Giftschlangen aus oder werden gar ausgesetzt.
Die Kosten für Einsätze in solchen Situationen trägt der Tierhalter, sofern er ermittelt werden kann.