Wie finanziert sich eine Tierrettung?

Karoline Gerber
2025-08-18 01:54:56
Anzahl der Antworten
: 16
Wir finanzieren uns ausschließlich durch Einsätze, Spenden, finanzielle Zuwendungen - wie Erbschaften oder Vermächtnisse und durch finanzielle Unterstützung des Fördervereins der Tierrettung Mittlerer Neckar.
Nur durch diese vier Säulen der Finanzierung kann die Tierrettung Mittlerer Neckar ihren 24 Stunden Betrieb aufrecht erhalten.
Unterstützen Sie uns auf die für Sie mögliche Art und Weise.

Lilly Karl
2025-08-16 13:30:42
Anzahl der Antworten
: 10
Die Mobile Tierrettung e.V. finanziert ihre Arbeit durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Jeder Euro, der gespendet wird, trägt dazu bei, dass die Organisation ihre wichtige Arbeit fortsetzen kann und noch mehr Tieren in Not geholfen werden kann. Die Mobile Tierrettung e.V. ist auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen, um ihre Arbeit fortsetzen und ausbauen zu können.

Philipp Kraft
2025-08-04 13:53:14
Anzahl der Antworten
: 11
Für Besitzer von Haustieren kann es teuer werden, wenn die Feuerwehr für den vierbeinigen Liebling ausrückt. Die Kosten für Tierrettungen können bundesweit stark variieren, da jede Gemeinde selbst festlegt, wie viel ihre Feuerwehr dafür in Rechnung stellen darf. Generell richten sich die Gebühren danach, wie viel Personal und Gerät im Einsatz war und wie lange dieser dauerte. Das Kriterium für die Erhebung einer Gebühr ist, ob ein Halter die Aufsicht über sein Tier verloren hat. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass man keine Gebühr zahlt, wenn man die Feuerwehr ruft, weil ein fremdes Tier in Not ist.

Imke Kremer
2025-07-29 13:22:27
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: 8
Die Bundesländer regeln in ihren Landesfeuerwehr- oder Brandschutzgesetzen unterschiedlich, wer die Kosten für den Rettungseinsatz eines Tieres tragen muss.
Nur Bayern hat in seinem Feuerwehrgesetz ausdrücklich festgelegt, dass für Einsätze, zur Rettung oder Bergung von Tieren, kein Kostenersatz verlangt werden darf.
In allen anderen Bundesländern darf die Feuerwehr dem Tierhalter die Kosten einer Tierrettung grundsätzlich in Rechnung stellen.
Ob sie das tut – auch bei akuter Lebensgefahr – liegt in ihrem Ermessen beziehungsweise dem der Gemeinde.
Auch Tierrettungs-Organisationen können Einsatzgebühren erheben.
Träger kostenpflichtiger Einsätze ist gemäß gesetzlicher Grundlage stets der Tierhalter.
Ist ein Einsatz für den Halter kostenpflichtig, muss er auch dann zahlen, wenn jemand Fremdes wegen seines Tiers die Feuerwehr zu Hilfe ruft.
Stellt sich allerdings nach dem Einsatz heraus, dass die Hilfsaktion unnötig war, kann der Anrufer unter Umständen auf der Rechnung sitzen bleiben.
Bei herrenlosen Haustieren wird der Einsatz entweder von der Gemeinde bezahlt oder es wird gar keine Rechnung gestellt.
Auch Tierhalter, die sich einen Einsatz nicht leisten können, dürfen auf Kulanz der Gemeinde setzen.
Bei Wildtieren ist es komplizierter, denn sie haben keine Besitzer.
Feuerwehr oder Tierretter kümmern sich auch um Wildtiere.
Gegebenenfalls übernimmt die Kommune die Kosten.
Es hat jedoch schon Fälle gegeben, wo der Anrufer die Rechnung bekam, weil sich das Tier in Not auf seinem Grundstück befand.
Die Kommune hatte ein Einsehen und übernahm die Kosten.
Vor allem bei Wildtieren ist die Lage etwas unübersichtlich, wer für ihre Rettung zahlt und je nach Bundesland verschieden.
Die Kosten eines Einsatzes sind in den Gesetzen der Länder sowie in den jeweiligen Gebührensatzungen der Kommunen festgelegt.
Für einen Einsatz können schnell einige Hundert Euro zusammenkommen.
Dies hängt davon ab, wie viel Personal und Gerät im Einsatz war und wie lange dieser dauerte.
Die Einsätze sind meist aufwendig und zeitintensiv.
Ihre Zahl steigt seit Jahren an.
Gut zu wissen: Ein Einsatz zur Tierrettung darf allerdings nicht mit der Situation verwechselt werden, wo ein Tier selbst zur Gefahr wird.
Solche Fälle gehen immer wieder durch die Medien.
So büchsen beispielsweise Schnappschildkröten und Giftschlangen aus oder werden gar ausgesetzt.
Die Kosten für Einsätze in solchen Situationen trägt der Tierhalter, sofern er ermittelt werden kann.

Ingeborg Bartsch
2025-07-20 22:26:40
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: 14
Einsätze zur Tierrettung sind in der Regel für den Tierhalter kostenpflichtig. Mitunter kommt die Gemeinde für den Einsatz auf, etwa wenn sich kein Eigentümer ermitteln lässt. Nähere Regelungen finden sich im jeweiligen Brandschutzgesetz der Länder. In Bayern sind Einsätze für den Halter kostenfrei, wenn für ein Tier unmittelbar Gefahr besteht. Wie teuer die Tierrettung ist, ist in der jeweiligen Gebührensatzung für Feuerwehreinsätze der Kommunen geregelt und kann je nach Ort variieren. Auch der Umfang des eingesetzten Personals und Materials hat Einfluss auf die Höhe der Kosten. So kostet zum Beispiel der Einsatz eines Feuerwehrwagens für eine Stunde etwa 500 Euro, der eines Rettungsbootes etwa 200 Euro.

Armin Frey
2025-07-20 20:17:56
Anzahl der Antworten
: 12
In den meisten Bundesländern und Gemeinden wird der Tierhalter nach einem Rettungseinsatz in der Regel nicht zur Kasse gebeten.
In Essen gelten das Gesetz über Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz und die Feuerwehrsatzung der Stadt Essen.
Das Hilfeleisten in Notsituationen für Mensch und Tier ist grundsätzlich Aufgabe der Feuerwehr und wurde dem Tierhalter und Eigentümer hier daher nicht in Rechnung gestellt.
Ausnahme: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Nur ausnahmsweise, wenn dem Verantwortlichen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, können diesem die Kosten einer Tierrettung in Rechnung gestellt werden.
Dies erfolgt dann in aller Regel im Anschluss an die Maßnahme per Kostenbescheid.
Für diesen tagelangen Einsatz wurden dem verantwortlichen Schlangenhalter 21.000 € in Rechnung gestellt.
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