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Wer übernimmt die Kosten bei Hochwasser?

Brigitta Lindner
Brigitta Lindner
2025-07-22 07:55:40
Anzahl der Antworten : 14
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Ihren Heizkessel und Schäden am Gebäude durch Hochwasser bezahlt die Gebäudeversicherung. Für Ihre Weinsammlung und alle weiteren Überschwemmungsschäden im Haus kommt Ihre Hausratversicherung auf. Die Überschwemmungsschäden an Ihrem Auto begleicht Ihre Kaskoversicherung. Sie müssen sich nur gegen Hochwasser versichern, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer der Liegenschaft sind. In den meisten Kantonen ist eine Versicherung gegen Hochwasser und Überschwemmung obligatorisch und muss bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Als Versicherung bei Überschwemmungen übernimmt sie die entstandenen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von allen beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt – also was sich in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.
Bogdan Funke
Bogdan Funke
2025-07-22 05:53:41
Anzahl der Antworten : 8
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Wenn Haus und Keller überflutet werden, sind die Schäden oft immens. Selbst, wenn die Betroffenen eine Wohngebäude- oder Hauspolice besitzen, ist damit keineswegs gesagt, dass sie ihre Schäden ersetzt bekommen. Denn Überschwemmungsschäden an Haus und Inventar regulieren diese beiden Versicherungen nur, wenn sie mit speziellen Zusatzbausteinen ausgestattet sind. Wer auch nach Überschwemmungen sicher sein will, muss daher aufstocken und die Hausratversicherung auf solche Naturgefahren ausweiten. Zudem müssen Hausbesitzer sogenannte Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung einbeziehen. Nur mit diesem Zusatz schützen Kunden ihre Immobilie auch gegen Überschwemmungen und Rückstau-Schäden. Wenn also Wasser von außen in die Ableitungsrohre eindringt und so eine Überschwemmung von Toiletten, Duschen oder Waschbecken verursacht, sind diese Schäden auch versichert. Versicherungen, die Elementarschäden umfassen, müssen sowohl Kosten zur Feststellung des Schadens übernehmen als auch die Wiederherstellung des vorherigen Zustands bezahlen. Damit haben sie auch für die Aufräum- und etwaige Abbrucharbeiten aufzukommen, müssen Reparatur- bzw. Renovierungskosten übernehmen und im Fall sogar den Neubau des Hauses bzw. im Fall der Hausratversicherung, die Wiederanschaffung zerstörten Inventars bezahlen. Etwas anderes gilt, wenn Grundwasser unterirdisch ins Gebäude eindringt, in einer solchen Konstellation zahlen die Versicherungen nicht, es sei denn, sich Grundwasser mit Oberflächenwasser vermischt und diese Mischung die Überschwemmung verursacht.