Zunächst einmal gilt: In meiner Wohnung kann ich machen, was ich will. Solange meine Fenster nicht zum Scheinwerfer werden, bin ich da frei. Das entscheidende Wort ist die berühmt-berüchtigte Außenwirkung. Deutlich komplizierter wird es auf dem Balkon, im Garten oder an der Fassade, also bei der Außendekoration. Viele Mietverträge schließen aus, dass sie etwas an der Fassade anbringen. Das gilt auch für Haken, Netze und Ähnliches. Gemeinschaftsbereiche, etwa der Garten oder der Flur, sind tabu, mehr als ein Kranz an der eigenen Tür ist nicht drin. Auch in Wohneigentümergemeinschaften kann es Hindernisse geben, oft gibt es da Vereinbarungen, nur gemeinsam zu dekorieren oder zumindest einen gemeinsamen Stil im ganzen Haus zu bewahren. Zwischen 22 und sechs Uhr müssen Lichter genauso wie Musik reduziert werden. Gegen eine Blendwirkung können Nachbarn vorgehen, ebenso gegen aggressives Geflacker. Ob hierbei die Grenzen des Erträglichen überschritten werden, ist schwierig, klare Grenzwerte – etwa in Lux – gibt es nicht.