Kann man mit der Polizei zusammenarbeiten?

Wera Kühne
2025-09-05 03:49:26
Anzahl der Antworten
: 15
Europol kommt hierfür u.a. folgenden Aufgaben nach: Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Austausch von Informationen, einschließlich strafrechtlich relevanter Erkenntnisse.
Unverzügliche Unterrichtung der Mitgliedstaaten über alle sie betreffenden Informationen und etwaige Zusammenhänge zwischen Straftaten.
Koordinierung, Organisation und Durchführung von Ermittlungs- und operativen Maßnahmen.
Mitwirkung an gemeinsamen Ermittlungsgruppen.
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei internationalen Großereignissen durch Informationen und Analysen.
Das BKA als Nationale Stelle für Deutschland ist eine Verbindungsstelle zwischen Europol und den Zentralstellen der übrigen Mitgliedstaaten.
Rund 220 Verbindungsbeamtinnen und -beamte aus allen EU- und Schengen-Staaten unterstützen und beschleunigen den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und Europol.
Verbindungsbeamte stimmen grenzüberschreitende operative Maßnahmen ab und vertreten die Interessen ihres Landes in den Analyseprojekten von Europol.

Ricarda Stoll
2025-08-29 05:48:47
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: 18
Auf die Zusammenarbeit mit den privaten Sicherheitsdiensten kann und sollte die Polizei jedoch nicht verzichten.
Wir haben eine enge Kooperation mit dem Bundesverband des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes.
Und auch mit dem Deutschen Städtetag gibt es eine gemeinsame Vereinbarung.
Ihr Einsatz kann immer da überaus hilfreich sein, wo den Bürgern im öffentlichen Raum durch Präsenz gezeigt wird: Hier wird sich um dein Anliegen gekümmert.
Als Ergänzung für die polizeiliche Arbeit ist das sinnvoll.
Aber das darf natürlich nicht dazu führen, dass die privaten Sicherheitsdienste für die Gefahrenabwehr zuständig sind.
Das Gewaltmonopol liegt immer noch bei der Polizei und das muss auch so bleiben.

Annette Schröder
2025-08-19 10:42:56
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: 9
Die Polizei des Landes Baden-Württemberg arbeitet mit den Polizeien in Frankreich seit vielen Jahren eng und partnerschaftlich zusammen.
Das zwischen Deutschland und Frankreich am 26. März 1995 in Kraft getretene Schengener Durchführungsübereinkommen hat die Möglichkeiten der polizeilichen Kooperation mit Frankreich über die bereits bestehenden vertraglichen Grundlagen und sonstigen Vereinbarungen hinaus deutlich erweitert.
Seither kann die Polizei beispielsweise Straftäter über die Grenze verfolgen oder Observationen von Tatverdächtigen im Nachbarland fortsetzen.
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem immer engeren Sicherheitsverbund ist das Mondorfer Abkommen vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten.
Inzwischen gehören gemeinsame Polizeistreifen, Fahndungskontrollen, die gegenseitige Unterstützung bei polizeilichen Einsätzen und vieles mehr zum polizeilichen Alltag.
Auf Grundlage dieses Abkommens wurde 1999 das damals europaweit erste gemeinsame Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit eingerichtet.
Mit dem im Mai 2005 unterzeichneten Vertrag von Prüm, dessen wesentliche Elemente zwischenzeitlich auch Bestandteil des EU-Rechts sind, wurde ein weiterer Meilenstein in der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erreicht: nun können automatisiert auch DNA- und Fingerabdruckdateien sowie Fahrzeugregisterdaten ausgetauscht werden.
Der Polizeivertrag vom 27. April 1999 bildet den Rahmen für eine schnelle, direkte und unbürokratische grenzüberschreitende Zusammenarbeit und ist das rechtliche Kernstück der Sicherheitspartnerschaft mit der Schweiz.
Weil die Schweiz jedoch kein Mitglied der Europäischen Zollunion ist, kontrollieren der deutsche Zoll und die schweizerische Grenzwacht nach wie vor den grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Mit dem Polizei- und Justizvertrag vom November 2003 wurde hierfür der notwendige rechtliche Rahmen geschaffen.
Der Vertrag orientiert sich vielfach am Polizeivertrag mit der Schweiz, geht im Einzelnen aber auch noch deutlich darüber hinaus.
Die Polizeien aus Bayern, Baden-Württemberg, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein arbeiten hier auf allen Ebenen eng, vertrauensvoll und vor allem pragmatisch zusammen.
Zur alltäglichen Polizeiarbeit gehören die enge Abstimmung polizeilicher Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Austausch der hierfür notwendigen Daten und Informationen.
Auch auf dem Bodensee selbst ist die Zusammenarbeit beispielhaft gut.
Die verschiedenen Gremien schaffen die notwendige Grundlage für die Erarbeitung strategischer Entscheidungen und die gemeinsame Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen.

Theresa Jacobs
2025-08-11 13:23:32
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: 13
Die Polizei orientiert sich am Sicherheitsgefühl und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Sie weiß, dass Sicherheitsprobleme oft nur gemeinsam mit ihnen gelöst werden können. Örtliche Sicherheitsprobleme können oft nur gelöst werden, wenn verschiedene Institutionen eng zusammen arbeiten. Dabei übernimmt die Polizei einen aktiven Part. Das zeigt sich im Zusammenhang mit Kriminalpräventiven Räten und Ordnungspartnerschaften in den Städten und Gemeinden. Hier führt sie vielfach die Verantwortungsträger aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung in gemeinsamen Gremien zusammen und wirkt selbst an der Lösung mit.

Charlotte Schilling
2025-08-06 03:50:22
Anzahl der Antworten
: 10
Die Polizei ist ein wichtiger Partner. Erstatten Sie bei einem ungewöhnlichen IT-Sicherheitsvorfall Strafanzeige bei der Polizei oder wenden Sie sich direkt an die inzwischen bundesweit eingerichteten Zentralen Ansprechstellen Cybercrime für die Wirtschaft. Dafür gibt es gute Gründe: Die Ermittlung, Festnahme und Anklage von Straftätern bzw. -täterinnen dient der Erfüllung des Strafanspruches und hat auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle „Nachahmer“. Die deutschen Polizeibehörden bieten Single Points of Contact an um auf Cyberattacken und veränderte Vorgehensweisen seitens der Täter sowie Tendenzen zu reagieren und so geschädigten Wirtschaftsunternehmen jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner zu bieten. Der vertrauensvolle und sensible Umgang mit den von Ihnen mitgeteilten Informationen nimmt dabei eine besondere Rolle ein. Der vertrauensvolle und sensible Umgang mit den dabei mitgeteilten Informationen nimmt hierbei eine besondere Rolle ein.

Volkmar Schröter
2025-07-26 01:33:52
Anzahl der Antworten
: 13
Die Bayerische Polizei arbeitet daher auf der Grundlage multi- und bilateraler Abkommen verstärkt mit anderen Polizeien Europas zusammen – mit Effizienz und Erfolg.
Die Verträge werden ständig fortentwickelt.
Auch die Europäische Union hat eine Vielzahl von Initiativen auf den Weg gebracht, die die grenzüberschreitende Kooperation erst möglich machen.
Europäische Abkommen und Ratsbeschlüsse regeln verschiedene Formen der Zusammenarbeit, insbesondere des Informationsaustausches zwischen den Europäischen Polizeien.
Der Vertrag von Prüm ist ein Beispiel – er regelt den automatisierten Austausch von Fingerabdruckdaten, von DNA-Informationen und Kraftfahrzeughalterdaten zwischen den Vertragsstaaten.
War der Vertrag zunächst zwischen sieben Staaten geschlossen worden, so überführte die Europäische Union ihn in EU-Recht, wo er jetzt allen Mitgliedstaaten in der polizeilichen Zusammenarbeit dient.
Rechtsgrundlagen gibt es auch für gemeinsame Ermittlungsgruppen, die Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität sowie für die Bekämpfung des Terrorismus.
Kriminelle können über Staatsgrenzen hinweg verfolgt werden, es gibt gemeinsame Streifen im Grenzgebiet und Verbindungsbeamte für eine schnelle und zuverlässige Informationsübermittlung zur Kriminalitätslage.
Ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit im Grenzraum ist das Gemeinsame Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit Petrovice-Schwandorf, wo seit Ende 2007 bayerische Polizeibeamte unmittelbar mit Beamten des Bundes, Sachsens und der Tschechischen Republik zusammenarbeiten.
Über die direkt angrenzenden Nachbarländer hinaus ist auch die Zusammenarbeit mit weiteren Ländern insbesondere aus dem europäischen Ausland bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen relevant.
Im Kontext einer globalisierten Welt und der Omnipräsenz des Internets ist die internationale Kooperation in Ermittlungsverfahren nicht mehr wegzudenken.
Ein konkretes Beispiel: Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führte unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg umfangreiche Ermittlungen gegen die Darknet-Plattform „Kidflix“, welche vorrangig der Verbreitung und dem Abruf von Inhalten des teils schweren sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen diente.
Auf Ersuchen des BLKA übernahm Europol die weltweite Koordination der umfassenden Operation gegen Verbreiter und Nutzer dieser Plattform unter Beteiligung von insgesamt 38 Staaten.
Weiterhin beteiligte sich Europol durch Datenanalysen unmittelbar an den erfolgreichen Ermittlungen und initiierte international die Identifizierung von Opfern.
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit gelang den Behörden einer der erfolgreichsten Schläge gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern.
Auch beim Münchner Oktoberfest sind regelmäßig zahlreiche Polizeikräfte aus dem europäischen Ausland im Einsatz.
Neben der bi- und multilateralen Zusammenarbeit arbeitet die bayerische Polizei eng mit den europäischen beziehungsweise internationalen Institutionen zusammen.
Bayerische Polizeibeamte sind sowohl bei Europol in Den Haag, wo kriminalpolizeiliche Informationen für ganz Europa zusammengeführt und analysiert werden, als auch bei Interpol in Lyon eingesetzt, wo ein weltweiter Kontakt zwischen Polizeibehörden sichergestellt wird.
Polizeiliche Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb Europas Auch mit dem außereuropäischen Ausland findet Kooperation statt.
Es bestehen u. a. Verbindungen in die USA, nach Kanada, Südafrika, Thailand und Indien.
Insbesondere mit afrikanischen und asiatischen Staaten findet ein regelmäßiger Austausch, vor allem im Bereich der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten, statt.
Zudem beteiligt sich die Bayerische Polizei bereits seit 1994 an internationalen Polizeimissionen, aktuell in Albanien und dem Kosovo.
auch lesen
- Was ist grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit?
- Was sind die Grundsätze des polizeilichen Handelns?
- Was sind die Gemeinsamen Zentren der Polizei?
- Welche Beispiele gibt es für grenzüberschreitende Zusammenarbeit?
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