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Was ist grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit?

Annett Fröhlich
Annett Fröhlich
2025-08-05 13:20:28
Anzahl der Antworten : 17
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Mit der heutigen Einigung stärken wir nicht nur den Informationsaustausch zwischen den Ermittlungsbehörden, sondern auch die innere Sicherheit Europas. Verbrecher und organisierte Kriminalität machen nicht an den Grenzen halt. Gleichwohl hemmen allzu oft Hürden und rechtliche Unklarheiten im Informationsaustausch zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten eine effiziente Strafverfolgung. Um kriminelle Netzwerke wirksam bekämpfen zu können, müssen die Polizeibeamten in der gesamten EU systematisch und nach klaren und einfachen Regeln zusammenarbeiten können, rechtliche Unsicherheiten müssen adressiert werden. Mit der vorläufigen Einigung ebnen wir genau dafür den Weg: Mit der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle in jedem Mitgliedsland stellen wir sicher, dass Verfahren vereinfacht werden, Anfragen schneller beantwortet werden können und die Zusammenarbeit unter den Kontaktstellen Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten verstärkt. Gleichzeitig haben wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen dargelegt. Ich freue mich, dass wir damit den ersten Teil des polizeilichen Kooperationskodexes auf den Weg gebracht haben. Die Richtlinie ist Teil des Kodexes für die polizeiliche Zusammenarbeit, der von der Kommission im Dezember 2021 vorgelegt wurde. Sie aktualisiert und harmonisiert die Vorschriften für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden und für die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten zuständigen Behörden. Die Rechtsvorschriften legen Mindeststandards fest, die von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Die Mitgliedstaaten können jedoch durch bi- oder multilaterale Vereinbarungen weitergehende Vorschriften für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung erlassen.
Maximilian Stephan
Maximilian Stephan
2025-07-26 01:34:56
Anzahl der Antworten : 20
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Die baden-württembergische Polizei arbeitet seit vielen Jahren eng und partnerschaftliche mit den Polizeien in Frankreich, Österreich und der Schweiz zusammen, beispielsweise bei gemeinsamen Polizeistreifen oder Fahndungskontrollen. Die Polizei des Landes engagiert sich auf europäischer Ebene in den verschiedensten Bereichen. Sie arbeitet eng mit Europol und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammen, vertritt die Interessen der Bundesländer in wichtigen Gremien der Europäischen Union und unterstützt neue und künftige Mitgliedstaaten. Auf nationaler Ebene arbeitet die Polizei des Landes Baden-Württemberg eng mit den Polizeien der anderen Länder, den Polizeibehörden des Bundes und dem Zoll - durch Gremien, anlassbezogen oder durch Sicherheitskooperationen zusammen.
Christos Grimm
Christos Grimm
2025-07-25 23:08:23
Anzahl der Antworten : 20
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Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit hat ihren Ursprung im Völkerrecht, die Intensität der Kooperation geht jedoch darüber hinaus. Der Rechtsrahmen, die 3. Säule der Europäischen Union, ist ursprünglich dem Bereich klassischen Völkerrechts zuzuordnen gewesen, nähert sich jedoch - insbesondere im Hinblick auf die Änderungen durch den Vertrag von Amsterdam - dem Gemeinschaftsrecht an. Referenzgebiete sind die Schengener Übereinkommen, die Zusammenarbeit im Zollwesen und das Europol-Übereinkommen. Ihre Strukturelemente werden sodann in den allgemeinen Kontext europäischer Verwaltungszusammenarbeit gestellt. Dabei wird deutlich, daß die neuen Kooperationsformen die Intensität der Kooperation über das ursprüngliche Völkerrecht hinausgehen. Der Autor untersucht neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizei- und Zollverwaltungen im Hinblick auf deren Konsequenzen für den Individualrechtsschutz in Deutschland. Das Grundmodell der Verwaltungskooperation liegt im Rechtshilferecht und der Rechtsschutz folgt weitgehend dem klassischen Prinzip des Trennungsmodells im Rechtshilferecht. Gerichtsschutz wird "pro rata" des jeweiligen Kooperationsbeitrages durch nationale Gerichte gewährt. Allerdings gewährleistet Art. 6 EMRK vergleichbare Rechtsschutzstandards. Dieses Trennungsmodell des Rechtsschutzes wird jedoch den neuen Kooperationsformen nicht mehr gerecht, da eine Abgrenzung der nationalen Verursachungsbeiträge nicht mehr ohne weiteres möglich ist.