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Auf welcher Grundlage Handeln Polizisten?

Carina Pietsch
Carina Pietsch
2025-07-26 04:03:52
Anzahl der Antworten : 11
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Die vollziehende Gewalt darf nur im Rahmen der durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen tätig werden und in die grundrechtlich geschützte Freiheitssphäre des Einzelnen eingreifen. Der Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes bedeutet dabei, dass die vollziehende Gewalt – und damit insbesondere auch die Polizei – dem Gesetz entsprechend handeln muss. Ohne eine entsprechende Befugnisnorm ist die Polizei nicht zum Tätigwerden ermächtigt. Das polizeiliche Handeln ist somit stets darauf angewiesen, dass durch eine formalgesetzliche Ermächtigungsgrundlage die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des Tätigwerdens in einem Gesetz bestimmt sind. Der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes ist umfassend und gilt für jedwede Tätigkeit der vollziehenden Gewalt. Die Kurzformel für den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes bedeutet: Kein Handeln gegen das Gesetz. Die Kurzformel für den Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes bedeutet: Kein Handeln ohne Gesetz. Auch insoweit kann man sich eine Formel merken: Kein polizeiliches Einschreiten ohne Befugnisnorm.
Jessica May
Jessica May
2025-07-26 00:05:45
Anzahl der Antworten : 10
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Die Polizei handelt auf der Rechtsgrundlage des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und der einzelnen Landesgesetze über die öffentliche Sicherheit. Durch sie ist geregelt, was die Polizei darf und was sie nicht darf. Die Polizei darf deine Identität feststellen, das heißt, sie dürfen deinen Ausweis verlangen. Als Unverdächtiger darf die Polizei dich nur durchsuchen, wenn Tatsachen vorliegen, dass dies wahrscheinlich zur Ergreifung eines Verdächtigen oder zur Spurensicherung beiträgt. Die Polizei kann dich auffordern, anzuhalten und dein Fahrzeug zu verlassen, Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein verlangen und kontrollieren, ob Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind. Die Polizei darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Ein Polizist kann in einer informellen Befragung versuchen, Dinge herauszufinden, die auf eine Straftat hinweisen, dem kannst du entgegenwirken, indem du antwortest: "Hierzu mache ich keine Angaben."
Rüdiger Noll
Rüdiger Noll
2025-07-25 23:10:25
Anzahl der Antworten : 11
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Die Befugnisse und Kompetenzen der Polizei sind durch Landesgesetze geregelt. Kern dieser P. ist die Befugnis einzugreifen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht. Diese Befugnis für die Ordnungsbehörden/Polizei ist die Generalklausel des Polizeirechts. Daneben gibt es spezielle Vorschriften, welche die Polizei zum Eingreifen durch sog. Standardmaßnahmen ermächtigen. Z. B. ist der Platzverweis oder die Beschlagnahme von Gegenständen speziell geregelt, d. h. auch an besondere Voraussetzungen gebunden. In allen Sicherheitsgesetzen gibt es Vorschriften darüber, welche Daten von den Ordnungsbehörden erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Das ist eine Folge aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum Recht auf Informationelle Selbstbestimmung.