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Brandschutzamt: Verantwortlichkeiten und Aufgaben?

Rafael Blank
Rafael Blank
2025-03-24 23:41:14
Anzahl der Antworten: 6
Bekämpfung von Bränden Durchführung allgemeiner Hilfeleistungen Durchführung und Auswertung von Gefahrenverhütungsschauen Beratung und Beurteilung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes Brandschutztechnische Sicherstellung von Veranstaltungen Brandschutzerziehung Beurteilung der Löschwassersituation
Eckhard Weber
Eckhard Weber
2025-03-16 11:29:57
Anzahl der Antworten: 8
Ein großer Aufgabenbereich ist der vorbeugende Brandschutz nach VwV-Brandschutzprüfung und die Wahrnehmung der landkreisweiten Brandschutzdienststelle. Hierzu gehört insbesondere die Beratung von Architekten, Fachplanern, Bauherren sowie den Bauverständigen der Baurechtsbehörden in Sachen baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz. Darüber hinaus unterstützt das Amt für Brand- und Katastrophenschutz im Bereich der Brandverhütungsschauen in besonderen Objekten im Zuständigkeitsbereich der Landkreisverwaltung.
Enrico Böhm
Enrico Böhm
2025-03-16 10:28:14
Anzahl der Antworten: 4
Das Aufgabenfeld des Amtes für Brandschutz und Rettungswesen ist "Retten – Helfen – Bergen – Schützen". Über diesen Bereich ist die Gefahrenabwehr organisiert, die nicht zur Polizei gehört. Das Amt betreibt die Zentrale Leitstelle der Rettungsdienste. Zudem koordiniert das Amt den Vorbeugenden Brandschutz. Die Mitarbeiter besuchen regelmäßig öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungsgebäude, Schulen und Sporthallen und prüfen, ob die Anforderungen des Brandschutzes beachtet werden. Das Amt bildet Feuerwehrleute auch weiter.
Aloys Kluge
Aloys Kluge
2025-03-16 06:55:26
Anzahl der Antworten: 6
Neben dem Abwehrenden und dem Vorbeugenden Brandschutz umfasst der Aufgabenbereich des Amtes für Zivil- und Brandschutz auch die Technische Hilfeleistung bei allen Arten von Unglücksfällen und Notständen. Weiterhin nimmt das Amt für Zivil- und Brandschutz auch die Aufgabe als Katastrophenschutzbehörde nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz wahr. Dazu kommen die Aufgaben der örtlichen Sicherheitsbehörde bei Bombenfunden und ähnlichen Lagen sowie die Aufgaben der Rettungsdienstbehörde.