In 3 Feuerwehren gleichzeitig tätig? Geht das?

Philip Gerlach
2025-06-25 06:32:45
Anzahl der Antworten
: 15
Neben der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Wohnsitzgemeinde oder der unmittelbar an die Wohnsitzgemeinde angrenzenden Gemeinde können Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr auch Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr ihres Beschäftigungsortes sein. Eine Anrechnung auf die Sollstärke darf nur bei einer Freiwilligen Feuerwehr erfolgen. Für die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr des Beschäftigungsortes ist die schriftliche Zustimmung der Leiterinnen oder Leiter der Feuerwehr sowohl des Wohnortes beziehungsweise der unmittelbar an die Wohnsitzgemeinde angrenzenden Gemeinde als auch des Beschäftigungsortes erforderlich.

Hanspeter Albert
2025-06-16 11:04:38
Anzahl der Antworten
: 13
Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden. Die Belange der Feuerwehr der Gemeinde, in der eine der Feuerwehr angehörende Person wohnt oder überwiegend wohnt, sind vorrangig zu berücksichtigen.
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