Es gibt fünf Kategorien: Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge oder Lastkraftwagen, Sonderfahrzeuge, Krafträder und Anhänger. Im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I taucht der Fahrzeugtyp dann auf, wobei es sich nicht um eine einheitliche Gruppierung handelt. Ausschlaggebend ist der Karosserietyp, weshalb sich hier unter anderem Begriffe wie der der Limousine finden.
Fahrzeugtypen oder Autotypen existieren natürlich auch abseits der Einordnung durch die Kfz-Versicherung. Eine gängige Herangehensweise ist die Unterscheidung zwischen Kleinwagen (inklusive der Kleinstwagen), Kompaktmodellen und Mittelklasse sowie Oberklasse. Darüber hinaus existieren natürlich SUV, die hier und da von den Geländewagen unterschieden werden sowie zu vielen Limousinen ab der Kompaktklasse auch Varianten als Kombi. Zu guter Letzt erfreuen sich sportliche Naturen an einem Coupé oder Cabriolet, wenngleich es sich auch hier nicht um Fahrzeugtypen im versicherungsrechtlichen Sinne handelt.