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Welche Krankheiten darf man bei der Feuerwehr nicht haben?

Julia Winter
Julia Winter
2025-07-09 07:00:34
Anzahl der Antworten : 10
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Herz- Kreislauferkrankungen Diabetes mellitus Schlaf- Apnoe- Syndrom Probanden, die z.B. unter Panikattacken oder einer Angststörung leiden, eine Depression haben oder an anderen psychischen Erkrankungen leiden, benötigen einen Bericht ihres behandelnden Nervenarztes; Dieser sollte sich auch speziell zur psychischen Belastbarkeit des Probanden in extremen Stresssituationen äußern. Wenn Ihre Grunderkrankung z.B. einer schweren körperlichen oder psychischen Belastung widerspricht oder falls Ihr Trainingszustand nicht ausreichend ist. Das Ergebnis einer Eignungsuntersuchung kann auch negativ ausfallen.
Carina Pietsch
Carina Pietsch
2025-07-09 04:53:04
Anzahl der Antworten : 11
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Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen körperlich geeignet sein. Die körperliche Eignung ist nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen – Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte", in regelmäßigen Abständen festzustellen. Einsatzkräfte müssen erneut nach den DGUV Empfehlungen zur Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte" untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen, dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein. Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können. Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb eines Kalenderjahres ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen. Die korrigierte Sehschärfe muss auf jedem Auge unter 0,7 liegen. Bei langjähriger Einäugigkeit 0,8 und 0,6.