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Welche Untersuchungen gibt es für die Tauglichkeitsuntersuchung bei der Feuerwehr?

Gert Schaller
Gert Schaller
2025-07-24 06:47:42
Anzahl der Antworten : 14
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Für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden, ist eine regelmäßige Überprüfung der gesundheitlichen Eignung Pflicht. In unserer Praxis für Arbeitsmedizin können wir die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit überprüfen und darüber hinaus auch untersuchen, ob das Feuerwehrmitglied Voraussetzungen für spezielle Verwendungen mitbringt, wie zum Beispiel dem Tragen von Atemschutzgeräten. Arbeitsmedizinische Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger erfolgen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26. Diese Untersuchung ist für alle Personen regelmäßig erforderlich, die die Befugnis zum Tragen von Atemschutzgeräten im Einsatz anstreben. Die Unfallverhütungsvorschrift gibt vor, dass die Führungskräfte der Feuerwehr für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen haben. So dürfen Feuerwehrangehörige nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind Besteht nach eigener Einschätzung eine gesundheitliche Einschränkung oder kommen konkrete Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung von Feuerwehrangehörigen für die vorgesehene Tätigkeit auf, so ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung empfehlenswert.
Karl-Friedrich Ehlers
Karl-Friedrich Ehlers
2025-07-18 08:07:34
Anzahl der Antworten : 10
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Für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren wird die Möglichkeit geschaffen, auf der Basis von spezifischen Untersuchungen, ohne spezielle Feststellung von körperlichen Leistungsvoraussetzungen, die gesundheitlichen Fragen zu betrachten und zu klären. Dies erfolgt durch die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Im § 7 der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ wird für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren definiert, dass eine Wunsch-, Angebots- oder Pflichtvorsorge zusammen mit der Tauglichkeitsuntersuchung gemacht werden kann. Bei regelmäßig durchgeführten Eignungsuntersuchungen soll mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge die geeignete Ärztin bzw. der geeignete Arzt beauftragt werden können, die bzw. der mit den Aufgaben der Feuerwehr vertraut ist. Die durch die jeweilige Feuerwehr definierten Anforderungen müssen durch geeignete ärztliche Betreuung und Beratung erfüllt werden. Nutzt eine Kommune die eingeräumte Möglichkeit, muss die Ärztin oder der Arzt fachlich jedoch in der Lage sein, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen. Der Arzt oder die Ärztin muss insbesondere die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ kennen. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, feuerwehrdienstbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten. Darüber hinaus leistet die arbeitsmedizinische Vorsorge einen Beitrag zur Fortentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Feuerwehren. Angesichts der besonderen Strukturen und der gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr wird die in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ vorgesehene grundsätzliche Trennung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen im Bereich der ehrenamtlich Tätigen gelockert. Im Gegensatz zu Beschäftigten geht es bei ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nicht um deren Arbeitsplatz oder ihre Arbeitszeit.
Lucia Wieland
Lucia Wieland
2025-07-09 09:14:49
Anzahl der Antworten : 14
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Eignungsuntersuchungen dienen zur Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung von Einsatzkräften für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst. Sie unterstützen den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe, geeignete Einsatzkräfte für die Aufgaben im Feuerwehrdienst einzusetzen. Dazu gehören neben der fachlichen Eignung auch die körperliche und geistige Eignung. Dies gilt insbesondere vor Aufnahme der Tätigkeit, aber auch Anlass bezogen, wenn z.B. im Laufe der Feuerwehrtätigkeit eine körperliche Beeinträchtigung auftritt bzw. festgestellt wird. Veränderungen im Gesundheitszustand, die die Einsatzfähigkeit beeinträchtigen, sind vom Feuerwehrangehörigen umgehend anzuzeigen.
Antonius Schuster
Antonius Schuster
2025-07-09 06:43:13
Anzahl der Antworten : 12
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Die Pflicht, die körperliche Eignung von z. B. Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzträger oder Taucherinnen und Taucher der Feuerwehr durch Eignungsuntersuchungen ärztlich feststellen zu lassen, ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren". Die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen, die bisher die den Umfang der Untersuchungen definierten, wurden im August 2022 durch die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen abgelöst. Das Ergebnis der Untersuchung ist der untersuchten Einsatzkraft und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Zur Dokumentation des Untersuchungsergebnisses kann das Formblatt „Ärztliche Bescheinigung“ verwendet werden. Da in der noch nicht überarbeiteten FwDV 7 noch auf den G26 verwiesen wird, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mittels Runderlass vom 21.10.2022 die erforderlichen Anpassungen vorgenommen.