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Wer bezahlt die Tierrettung durch die Feuerwehr?

Hanno Bachmann
Hanno Bachmann
2025-07-21 04:20:06
Anzahl der Antworten : 8
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Wenn Herrchen oder Frauchen ihren Vierbeiner abholen, müssen sie die Kosten des Feuerwehreinsatzes bezahlen. In Rechnung gestellt werden können solche Einsätze dennoch. Das ist dann der Fall, wenn die Feuerwehr herrenlose Katzen oder Hunde einfängt und sie in einem Tierheim oder auf der Wache unterbringen muss. Die Feuerwehrleute helfen gerne, wenn Tiere in Not sind und sich nicht mehr aus ihrer Lage befreien können.
Liane Appel
Liane Appel
2025-07-21 03:07:49
Anzahl der Antworten : 13
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Die Feuerwehr kommt bei Tierrettung und der Einsatzleiter entscheidet, ob es Geld kostet und berechnet das dann auch. Ich würde ja zahlen, aber was macht man, wenn die nicht kommen?
Ernst-August Graf
Ernst-August Graf
2025-07-21 01:49:15
Anzahl der Antworten : 13
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Einsätze zur Tierrettung sind in der Regel für den Tierhalter kostenpflichtig. Mitunter kommt die Gemeinde für den Einsatz auf, etwa wenn sich kein Eigentümer ermitteln lässt. Nähere Regelungen finden sich im jeweiligen Brandschutzgesetz der Länder. In Bayern sind Einsätze für den Halter kostenfrei, wenn für ein Tier unmittelbar Gefahr besteht. Wie teuer die Tierrettung ist, ist in der jeweiligen Gebührensatzung für Feuerwehreinsätze der Kommunen geregelt und kann je nach Ort variieren. Auch der Umfang des eingesetzten Personals und Materials hat Einfluss auf die Höhe der Kosten. So kostet zum Beispiel der Einsatz eines Feuerwehrwagens für eine Stunde etwa 500 Euro, der eines Rettungsbootes etwa 200 Euro.
Martina Otto
Martina Otto
2025-07-21 01:29:13
Anzahl der Antworten : 13
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Für Besitzer von Haustieren kann es teuer werden, wenn die Feuerwehr für den vierbeinigen Liebling ausrückt. Die Kosten für Tierrettungen können bundesweit stark variieren, da jede Gemeinde selbst festlegt, wie viel ihre Feuerwehr dafür in Rechnung stellen darf. Generell richten sich die Gebühren danach, wie viel Personal und Gerät im Einsatz war und wie lange dieser dauerte. Das Kriterium für die Erhebung einer Gebühr ist Presseberichten zufolge, ob ein Halter die Aufsicht über sein Tier verloren hat. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass man keine Gebühr zahlt, wenn man die Feuerwehr ruft, weil ein fremdes Tier in Not ist. Denn für einen solchen Einsatz muss dann ebenfalls der jeweilige Besitzer zahlen. Wildtiere werden auch weiter kostenlos gerettet, denn sie haben ja keine Besitzer, denen man eine Rechnung schicken könnte.
Sonja Wunderlich
Sonja Wunderlich
2025-07-21 00:05:39
Anzahl der Antworten : 10
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In den meisten Bundesländern und Gemeinden wird der Tierhalter nach einem Rettungseinsatz in der Regel nicht zur Kasse gebeten. Nur ausnahmsweise, wenn dem Verantwortlichen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, können diesem die Kosten einer Tierrettung in Rechnung gestellt werden. Das Hilfeleisten in Notsituationen für Mensch und Tier ist grundsätzlich Aufgabe der Feuerwehr und wurde dem Tierhalter und Eigentümer hier daher nicht in Rechnung gestellt. In Essen gelten das Gesetz über Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz und die Feuerwehrsatzung der Stadt Essen. Für diesen tagelangen Einsatz wurden dem verantwortlichen Schlangenhalter 21.000 € in Rechnung gestellt. Das Tier muss sich in Gefahr befinden und darf diese nicht selbst verursachen.