Bei einem Haustier dagegen kann die Rettung teuer werden.
In allen anderen Bundesländern darf die Feuerwehr dem Tierhalter grundsätzlich die Kosten einer Tierrettung in Rechnung stellen.
Ob ein Halter eine Rechnung bekommt und auch in welcher Höhe, bestimmen die Feuerwehren in ihren jeweiligen kommunalen Gebührenordnungen.
Ein Kranwagen kostet in Berlin laut Gebührenordnung 11,60 Euro - pro Minute Einsatz! Das sind 696 Euro pro Stunde.
Ein Mannschafts-Transportfahrzeug 1,62 Euro pro Minute und 97,20 pro Stunde.
Auch das Personal dazu ist nicht umsonst: Je nach Dienstgrad werden zwischen 0,56 und 0,96 Euro pro Minute berechnet.
Spektakulärer Fall: In Berlin musste eine Hundebesitzerin 10.000 Euro zahlen.
Die Feuerwehr hatte mit viel Aufwand und Gerät nachts acht Stunden lang im Wald gebuddelt, um deren Terrier aus einem Dachsbau zu befreien.
Die Kosten für solche Einsätze werden von uns immer den Besitzern in Rechnung gestellt.
Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand des Rettungseinsatzes.
Auch wenn es nicht immer so wirkt: Tiere können sich oft selbst aus misslichen Lagen befreien.
Entdecken Sie ein Tier auf dem Baum oder Dach, beobachten Sie es erst mal eine Weile.
Entscheiden Sie erst dann, ob Sie den Notruf wählen müssen.
Egal wen Sie alarmieren – Sie sollten sich sicherheitshalber immer vorher erkundigen, was es kosten wird!
Nur in Bayern ist im Feuerwehrgesetz ausdrücklich festgelegt, dass für Einsätze, die der Rettung oder Bergung von Tieren dienen, kein Kostenersatz verlangt werden darf.
Wenn jemand wegen eines fremden Tiers die Feuerwehr zur Hilfe ruft, wird ebenfalls der Halter wegen der Kosten herangezogen.
Aber aufgepasst: Stellt sich nach dem Einsatz heraus, dass die Hilfsaktion unnötig war, kann der Anrufer unter Umständen auf der Rechnung sitzen bleiben.
Ist der Tierhalter nicht zu ermitteln, wird keine Rechnung erstellt.