Wann ist Brandschutz erforderlich?

Niels Barth
2025-07-21 08:40:46
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: 18
Wann ist ein Brandschutznachweis erforderlich. In einem anderen Beitrag auf unserer Website wurde bereits gezeigt, dass ein Brandschutznachweis im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens oder einer Genehmigungsfreistellung (Bebauung innerhalb eines Baugebietes) immer erforderlich ist, egal welche Gebäudegröße gebaut wird. Art. 12 BayBO besagt Folgendes: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Daraus folgt, dass jeder, der eine bauliche Anlage errichtet oder ändert, die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung einzuhalten hat. Das Gebäude ist also vom Eigentümer so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die Vorgaben in Bezug auf den Brandschutz erfüllt werden. Auch wenn keine klassische Genehmigung oder Freistellung notwendig ist, ist der Brandschutz zu betrachten, und zwar durch eine Fachkraft. Der Inhalt ist aber der gleiche, es muss bei der Stellungnahme oder dem Gutachten auch keine Unterschrift in einer Baubeginnsanzeige erfolgen.
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