Welche Richtlinien gelten für den Brandschutz?

Mathilde Stumpf
2025-07-21 12:56:43
Anzahl der Antworten
: 14
DIN EN 1366-10 regelt die Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen – Teil 10: Entrauchungsklappen.
DIN 4066 regelt die Hinweisschilder für die Feuerwehr.
DIN EN 12259-14 regelt die Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Bauteile für Sprinkler- und Sprühwasseranlagen – Teil 14: Sprinkler für die Anwendung im Wohnbereich.
DIN EN 12845-2 regelt die Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Teil 2: Auslegung und Installation von ESFR- und CMSA-Sprinklern.
DIN EN 13237 regelt die Explosionsgefährdete Bereiche – Begriffe für Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
DIN EN 14972-5 regelt die Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Wassernebelsysteme – Teil 5: Prüfprotokoll für Kfz-Garagen für automatische Düsensysteme.
DIN EN 17450-2 regelt die Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Wassernebelsysteme – Teil 2: Produkteigenschaften und Prüfverfahren für Düsen.
DIN EN 17966 regelt die Brandschutzeinrichtungen – Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen für den Einsatz in Gebäuden – Planung und Einbau.
DIN EN 17446 regelt die Brandbekämpfungsanlagen für Großküchen – Planung, Dokumentation und Prüfanforderungen.
DIN 18232-10 regelt die Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen.
DIN EN 45545-6 regelt die Bahnanwendungen – Brandschutz in Schienenfahrzeugen – Teil 6: Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen und begleitende Brandschutzmaßnahmen.
Die E DIN EN 1364-4 regelt die Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragende Bauteile – Teil 4: Vorhangfassaden – Teilausführung.
Die E DIN EN 13381-11 regelt die Prüfverfahren zur Bestimmung des Beitrages zum Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen – Teil 11: Brandschutzmaßnahmen für Stahl-Vollstäbe unter Zugbeanspruchung basierend auf einer Brandprüfung unter mechanischer Belastung.
Die E DIN EN 15254-5 regelt den erweiterten Anwendungsbereich der Ergebnisse von Feuerwiderstandsprüfungen – Nichttragende Wände – Teil 5: Sandwichelemente in Metallbauweise.
Die E DIN EN 15254-7 regelt den erweiterten Anwendungsbereich der Ergebnisse von Feuerwiderstandsprüfungen – Nichttragende Unterdecken – Teil 7: Sandwichelemente in Metallbauweise.
Die E DIN EN 54-26 regelt die Brandmeldeanlagen – Teil 26: Kohlenmonoxidmelder – Punktförmige Melder.
Die E DIN 14095/A1 regelt die Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen, Änderung A1.
Die E DIN EN 13565-2/A1 regelt die Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Schaumlöschanlagen – Teil 2: Planung, Einbau und Wartung, Änderung A1.
Die E DIN EN 15004-2 regelt die Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln – Teil 2: Physikalische Eigenschaften und Anlagenauslegung für Feuerlöschmittel FK-5-1-12.
Die E DIN ISO 17631 regelt die Schiffe und Meerestechnik – Sicherheitspläne für Brandbegrenzung, Schadensbegrenzung, Rettungsmittel und Fluchtwege-Anordnung.
Die VdS 3115 regelt die VdS-Richtlinien für Brandschutzanlagen – Verfahren für die Anerkennung von neuen Schutzkonzepten für Löschanlagen.
Die VdS 2369 regelt die VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen – Frostschutzlösungen, Anforderungen und Prüfmethoden.
Die VdS 6020 regelt die VdS-Richtlinien für Brandschutzanlagen – Verfahren für die Anerkennung von neuen Schutzkonzepten für die Branddetektion.
Die Bayerische Bauordnung wurde geändert, Änderung vom 23.12.2024, gültig ab 01.01.2025 und Änderung vom 23.12.2024, gültig ab 01.10.2025.
Die Garagen- und Stellplatzverordnung wurde geändert, Änderung vom 23.12.2024, gültig ab 01.10.2025.
Die Bauvorlagenverordnung wurde geändert, Änderung vom 23.12.2024, gültig ab 01.01.2025.
Das Denkmalschutzgesetz wurde geändert, Änderung vom 23.12.2024, gültig ab 01.01.2025.
Die Richtlinien für Zuwendungen zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens wurden veröffentlicht, vom 23.12.2024, gültig ab 01.01.2025.
Die Berliner Bauordnung wurde geändert, Änderung vom 11.12.2024, gültig ab 22.12.2024.
Das Berliner Denkmalschutzgesetz wurde geändert, Änderung vom 11.12.2024, gültig ab 22.12.2024.
Der Erlass zur Zusammenarbeit von Bauaufsichtsbehörden/Baudienststellen/Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren und Brandschutzdienststellen beim Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung und der Brandverhütungsschauverordnung wurde veröffentlicht, vom 18.11.2024, gültig ab 05.12.2024.
Die Hamburger Bauordnung wurde veröffentlicht, vom 06.01.2025, gültig ab 01.01.2026.
Die Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung wurde geändert, Änderung vom 17.12.2024, gültig ab 19.12.2024.
Die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz wurde geändert, Änderung vom 26.11.2024, gültig ab 04.01.2025.
Die Landesverordnung über Anforderungen an Herstellerinnen und Hersteller von Bauprodukten und Anwenderinnen und Anwender von Bauarten von Schleswig-Holstein wurde veröffentlicht, vom 22.11.2024, gültig ab 01.01.2025.

Ursel Heil
2025-07-21 12:13:59
Anzahl der Antworten
: 13
Die Brandschutz-Richtlinien sehen vor, dass Flucht- und Rettungspläne an gut sichtbaren Stellen im Gebäude hängen sollten.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich alle vorher mit den Sicherheitseinrichtungen im Betrieb vertraut machen.
Zudem müssen ausreichend geeignete Feuerlöscher im Gebäude vorhanden sein.
Die Standorte von Brandmeldern, Feuerlöschern, Löschdecken oder Löschschläuchen sind in den Flucht- und Rettungsplänen eingezeichnet.
Es ist auch ratsam, regelmäßig Brandschutzübungen durchzuführen, um Panik und Fehlverhalten im Ernstfall zu vermeiden.
Zusätzlich sollten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich im Gebrauch der Feuerlöscher unterweisen.
Außerdem ist es wichtig, dass die Beschäftigten wissen, wie sie im Brandfall richtig handeln und sich in Sicherheit bringen können.
Dabei spielen Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und -helferinnen eine wichtige Rolle.
Sie unterstützen die Unternehmensleitung beim Brandschutz und helfen dabei, Brände vorzubeugen und im Ernstfall zu bekämpfen.
Im Brandfall ist es wichtig, ruhig zu bleiben, die Feuerwehr zu verständigen und sich in Sicherheit zu bringen.
Es ist auch wichtig, dass die Beschäftigten wissen, wie sie im Brandfall llegen und wie sie ihre Kolleginnen und Kollegen unterstützen können.
Außerdem sollten die Beschäftigten wissen, wie sie ihre eigene Sicherheit schützen und wie sie im Notfall reagieren können.
Schließlich ist es wichtig, dass die Beschäftigten wissen, wie sie im Notfall Leben retten können.
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