Wann ist ein Brandschutznachweis erforderlich?

Edward Völker
2025-07-21 14:23:45
Anzahl der Antworten
: 11
Ein Brandschutznachweis ist im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens oder einer Genehmigungsfreistellung immer erforderlich, egal welche Gebäudegröße gebaut wird. Dies gilt dem Grunde nach für jedes Bundesland analog. Art. 12 BayBO besagt, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Daraus folgt, dass jeder, der eine bauliche Anlage errichtet oder ändert, die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung einzuhalten hat. Das Gebäude ist also vom Eigentümer so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die Vorgaben in Bezug auf den Brandschutz erfüllt werden. Auch wenn keine klassische Genehmigung oder Freistellung notwendig ist, ist der Brandschutz zu betrachten, und zwar durch eine Fachkraft.

Adam Böttcher
2025-07-21 13:17:59
Anzahl der Antworten
: 13
Ein Brandschutznachweis ist für alle Bauvorhaben erforderlich, es sei denn, das Vorhaben ist entsprechend Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Wenn also ein Bauvorhaben nicht Verfahrensfrei ist, dann muss grundsätzlich ein Nachweis des Brandschutzes erfolgen. Entsprechend § 3 BauVorlV ist der Nachweis des Brandschutzes immer dann vorzulegen, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist. Die grundsätzliche Erfordernis für Bauvorhaben Bauvorlagen anzufertigen ergibt sich aus Art. 62 (1) BayBO. Ob diese gesondert als „Brandschutzkonzept“ zu erstellen ist, wird nicht vorgegeben. Ab einer gewissenen Komplexität eines Vorhabens ist dies jedoch anzuraten. Prüfpflichtig ist ein Brandschutznachweis nur bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5.

Natalja Gross
2025-07-21 08:57:44
Anzahl der Antworten
: 13
Die Notwendigkeit für einen Brandschutznachweis ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern ist ein Brandschutznachweis ist für alle Bauprojekte erforderlich, es sei denn, das Projekt ist verfahrensfrei. Das heißt, wenn ein Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, muss immer ein Brandschutznachweis erbracht werden. Der Brandschutznachweis ist für Neubauten und Umbauten vorgeschrieben. Wichtig ist, dass Brandschutznachweis wie alle bautechnischen Nachweise von Baubeginn an der Baustelle vorliegen muss. Prüfpflichtig ist ein Brandschutznachweis jedoch nur für Sonderbauten, Gebäude der Gebäudeklasse 5 sowie mittlere und große Garagen. Für Gebäude der Gebäudeklassen 1-4, die keine Sonderbauten sind, müssen gegebenenfalls genehmigungspflichtige Abweichungen gemäß den Bauvorschriften zur Genehmigung vorgelegt werden.
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