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Sind Feuerlöscher auf Traktoren Pflicht?

Luzie Forster
Luzie Forster
2025-07-21 13:59:30
Anzahl der Antworten : 21
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Nicht nur Erntegüter stellen ein hohes Brandpotenzial dar. Auch landwirtschaftliche Maschinen wie Mähdrescher sollten im Idealfall mit Feuerlöschern ausgestattet sein, sodass Entstehungsbrände direkt gelöscht werden können. Dazu gehört vor allem die Aufklärung über Flucht- und Rettungswege, wahrscheinliche Brandursachen und wie diese verhindert werden können und wie Feuerlöscher korrekt eingesetzt werden. Im landwirtschaftlichen Betrieb gibt es viele Brandgefahren, das gilt vor allem für die Lagerung von Stroh, Heu sowie Gülle. Sie müssen auch auf die richtigen Sicherheitsabstände, korrekte Belüftung sowie klare Trennung der Nutzflächen achten, um das Brandrisiko zu minimieren.
Karoline Gerber
Karoline Gerber
2025-07-21 13:58:18
Anzahl der Antworten : 16
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Der Feuerlöscher selbst gehört jedoch nicht zum vorgeschriebenen Inventar. Weiterhin müssen ein Unterlegkeil und eine Halterung für Feuerlöscher in die Sicherheitsausstattung gepackt werden. Seit einiger Zeit ist neben dem Mitführen von Verbandskasten und Warndreieck die Ausstattung des Traktors mit Sicherheitsgurten für Fahrer und Beifahrer obligatorisch.
Edwin Keil
Edwin Keil
2025-07-21 12:20:42
Anzahl der Antworten : 10
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Traktoren und selbstfahrende Erntemaschinen sollten grundsätzlich mit geeigneten Feuerlöschern ausgerüstet sein. Bei Mähdreschern werden sie ohnehin von den Versicherern vorgeschrieben. Ein 6-kg-Feuerlöscher sollte immer an Bord sein und den aktuellen Prüfstempel tragen. Besser sind 12-kg-Löscher. Geeignet sind Pulver- aber auch Schaum- oder Wasserlöscher. Tipp: Kaufen Sie lieber einen Aufladelöscher, bei dem der Behälter erst durch die Aktivierung unter Druck gesetzt wird. Sie sind in der Anschaffung zwar teurer, aber die Wartung und Instandhaltung ist günstiger. Um den sicheren Einsatz im Ernstfall zu gewähren, sollten die Feuerlöscher regelmäßig - mindestens alle zwei Jahre - von Brandschutz-Fachbetrieben überprüft werden.
Gotthard Merkel
Gotthard Merkel
2025-07-21 11:54:58
Anzahl der Antworten : 13
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Für allgemein gewerblich genutzte Fahrzeuge ist uns keine gesetzliche Mitführpflicht eines Feuerlöschers bekannt. Forderungen an das Mitführen eines Feuerlöschers werden in der StVZO für Kraftomnibusse sowie in bestimmten Gefahrguttransportvorschriften gestellt. Auch in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" werden Feuerlöscher allgemein nicht gefordert. Beim Transport von Gefahrgütern durch Privatpersonen besteht in der Regel ebenfalls keine Mitführpflicht von Feuerlöschern. Handelt es sich jedoch um eine Fahrt, die unter die Kleinmengenregelung des Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR fällt, gilt entsprechend Unterabschnitt 8.1.4.2 ADR: "Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 befördern, müssen mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver ausgerüstet sein."