Grundsätzlich ist für jedes Bauvorhaben die Erfüllung der bauordnungsrechtlich festgelegten Schutzziele des Brandschutzes nachzuweisen.
Diese Schutzziele sind: Verhinderung der Entstehung von Feuer und Rauch
Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
Ermöglichung der Rettung von Mensch und Tier
Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten.
Der Nachweis der brandschutztechnischen Schutzziele erfolgt im Rahmen eines Brandschutznachweises.
Für den Nachweis des Brandschutzes sind mindestens in einem Lageplan, in den Bauzeichnungen, in der Baubeschreibung und in der Betriebsbeschreibung, soweit erforderlich, insbesondere anzugeben:
das Brandverhalten der Baustoffe und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile.
Der Brandschutznachweis kann auch gesondert in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes dargestellt werden.
Auch wenn der Brandschutz immer nachzuweisen ist, muss er nicht immer gesondert durch einen Prüfingenieur für Brandschutz geprüft werden.