Ist eine Brandschutzbegehung Pflicht?

Klara Schilling
2025-07-21 13:55:52
Anzahl der Antworten
: 10
Die Durchführung von Brandverhütungsschauen ist geregelt in § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.
Nach dieser Vorschrift muss die Gemeinde eine Brandverhütungsschau durchführen, wenn Gebäude und Einrichtungen in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet, oder bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion in diesem Gebäude oder in dieser Einrichtung eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden sind verpflichtet, die Brandverhütungsschau zu dulden.
Je nach Risiko ist die Brandverhütungsschau spätestens alle sechs Jahre durchzuführen.
Die Notwendigkeit, aus betrieblichen Gründen Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen durchzuführen, ergeben sich u. a. aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, § 4 (4) und Anhang 2.2 der Arbeitsstättenverordnung, § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung, oder aus weiteren Regelwerken.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen, sind nach § 29 (2) Nr. 5 BHKG verpflichtet, sich auf Anforderung der zuständigen Behörde auf eigene Kosten an Übungen und Ausbildungsveranstaltungen zu beteiligen.
Die entstehenden Kosten für betriebliche Übungen und Unterweisungen muss der Arbeitgeber tragen, eine Erstattung durch Dritte findet in der Regel nicht statt.

Friedrich-Wilhelm Ebert
2025-07-21 12:34:04
Anzahl der Antworten
: 16
Eine generelle Verpflichtung zur Installation einer Brandmeldeanlage besteht nicht.
Oft ergibt sich diese aus der baurechtlichen Genehmigung oder Auflagen von Versicherern.
In anderen Fällen können auch einfache Meldemittel wie Notruftelefone ausreichen.
Eine Anfrage einer Kundin zu einer möglichen Pflicht zur Installation einer Brandmeldeanlage zeigt, wie komplex das Thema sein kann.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist die Basis für den Brandschutz in deutschen Betrieben.
Sie verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu ergreifen und im Notfall eine sichere Evakuierung zu gewährleisten.
Die ASR A2.2 konkretisiert diese Anforderungen und bietet klare Mindeststandards.
Ein umfassender Brandschutzplan beginnt mit einer Gefährdungsbeurteilung.
Diese hilft, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beurteilung regelmäßig zu aktualisieren – besonders bei Veränderungen im Betrieb.
Die ASR A2.2 definiert klare Anforderungen an technische Brandschutzmaßnahmen.
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