Ist eine Brandschutzbegehung Pflicht?

Silvio Bartsch
2025-08-24 09:25:33
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: 14
Eine Brandschutzbegehung ist nicht grundsätzlich in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Es ist nicht grundsätzlich in jedem Unternehmen ein Brandschutzbeauftragte vorgeschrieben. Zunächst ist der Brandschutz die Aufgabe des Unternehmers. Die Verpflichtung zur Bestellung eines Beauftragten kann durch verschiedene Gründe gegeben sein, das kann sich aus dem Baurecht ergeben, mitunter verlangen Versicherungen einen solchen oder die – gesetzlich vorgeschriebene – Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ergibt eine erhöhte Brandgefahr. Wenn es einen Brandschutzbeauftragten geben muss, muss dieser vom Unternehmen formal beauftragt werden. Die wichtigste Aufgabe ist generell der vorbeugende Brandschutz, also die Einführung von Maßnahmen, damit es gar nicht erst zu einem Brand kommen kann. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen hinsichtlich des Brandschutzes und die Beratung bei feuergefährlichen Stoffen und Arbeitsverfahren.

Horst Krause
2025-08-13 04:45:05
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: 12
Als Arbeitgeber müssen Sie Maßnahmen treffen, um die Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung Ihrer Beschäftigten sicherzustellen.
ABER: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet alle Mitarbeiter in Bezug auf die Maßnahmen zur Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall zu unterweisen, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge.
Diese verpflichtenden Unterweisungen müssen mindestens einmal im Jahr erfolgen.
Brandschutzhelfer sind ein Muss.
Daher schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ auch vor, dass Sie mindestens 5 % Ihrer Beschäftigten als Brand-schutz-helfer einsetzen müssen – egal wie groß Ihr Unternehmen ist; selbst bei einem 2-Mann-Betrieb.
Brandschutzhelfer sind also für jedes Unternehmen ein Muss.
Die regelmäßige praktische Brand-schutz-unterweisung wird also dringend empfohlen und richtet sich an die gesamte Belegschaft.
Jährliche Wiederholungen stellen sicher, dass das Gelernte abrufbereit ist bzw. Löschgeräte im Brandfall sicher eingesetzt werden.
Nur dann sind Ihre Mitarbeiter in der Lage, diese Geräte im Brandfall schnell und gezielt einzusetzen und einen Entstehungsbrand zu löschen.
Die jährliche Wiederholung der praktischen Unterweisung in der Handhabung von Feuer-lösch-geräten und Wandhydranten wird dringend empfohlen.
Das verdeutlicht, warum dringend empfohlen wird, die praktische Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschgeräten und Wandhydranten einmal im Jahr durchzuführen.

Sieglinde Franke
2025-08-11 13:10:20
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: 17
Eine Brandschutzbegehung umfasst die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz innerhalb einer Arbeitsstätte.
Sie ist ein wichtiger Teil des vorbeugenden Brandschutzes.
Gebäude unterliegen im Rahmen ihrer Nutzungsdauer erfahrungsgemäß immer wieder Veränderungen in der Nutzung, Gefährdung und im Bauwerk.
Zudem sind Änderungen in den brandschutz- und arbeitsrechtlichen Regelwerken möglich.
Folglich müssen die Brandschutzvorkehrungen im Gebäude regelmäßig auf ihre Aktualität, Zielerreichung und Funktionalität überprüft werden.
Dazu gehört die Überprüfung des baulichen und technischen Zustands der Brandschutzeinrichtungen.
Ebenso wichtig ist die unternehmensinterne Organisation im Brandfall, eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Evakuierungshelfern sowie fundierte Brandschutzkenntnisse der Beschäftigten.

Dorit Zimmer
2025-07-31 23:44:12
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: 14
Brandschutzbegehung ist unternehmerische Pflicht. Als ein Bestandteil des Arbeitsschutzes gehört eine regelmäßige Brandschutzbegehung zu den Pflichten der Unternehmer:innen und liegt somit in ihrer Verantwortung. Gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 müssen Unternehmer:innen, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung, Vorkehrungen zur Vermeidung von gefährlichen Störungen im Betriebsablauf treffen. Die genauen Anforderungen des Brandschutzes sind in Normen und Unfallverhütungsvorschriften genauer erklärt. In einer Brandschutzbegehung überprüft man die Umsetzung dieser Anforderungen. Die Ergebnisse der Begehung werden in einem Begehungsprotokoll schriftlich festgehalten, dies gilt als Nachweis, dass eine Überprüfung durchgeführt wurde.

Klara Schilling
2025-07-21 13:55:52
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: 10
Die Durchführung von Brandverhütungsschauen ist geregelt in § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.
Nach dieser Vorschrift muss die Gemeinde eine Brandverhütungsschau durchführen, wenn Gebäude und Einrichtungen in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet, oder bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion in diesem Gebäude oder in dieser Einrichtung eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden sind verpflichtet, die Brandverhütungsschau zu dulden.
Je nach Risiko ist die Brandverhütungsschau spätestens alle sechs Jahre durchzuführen.
Die Notwendigkeit, aus betrieblichen Gründen Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen durchzuführen, ergeben sich u. a. aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, § 4 (4) und Anhang 2.2 der Arbeitsstättenverordnung, § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung, oder aus weiteren Regelwerken.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen, sind nach § 29 (2) Nr. 5 BHKG verpflichtet, sich auf Anforderung der zuständigen Behörde auf eigene Kosten an Übungen und Ausbildungsveranstaltungen zu beteiligen.
Die entstehenden Kosten für betriebliche Übungen und Unterweisungen muss der Arbeitgeber tragen, eine Erstattung durch Dritte findet in der Regel nicht statt.

Friedrich-Wilhelm Ebert
2025-07-21 12:34:04
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: 16
Eine generelle Verpflichtung zur Installation einer Brandmeldeanlage besteht nicht.
Oft ergibt sich diese aus der baurechtlichen Genehmigung oder Auflagen von Versicherern.
In anderen Fällen können auch einfache Meldemittel wie Notruftelefone ausreichen.
Eine Anfrage einer Kundin zu einer möglichen Pflicht zur Installation einer Brandmeldeanlage zeigt, wie komplex das Thema sein kann.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist die Basis für den Brandschutz in deutschen Betrieben.
Sie verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu ergreifen und im Notfall eine sichere Evakuierung zu gewährleisten.
Die ASR A2.2 konkretisiert diese Anforderungen und bietet klare Mindeststandards.
Ein umfassender Brandschutzplan beginnt mit einer Gefährdungsbeurteilung.
Diese hilft, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beurteilung regelmäßig zu aktualisieren – besonders bei Veränderungen im Betrieb.
Die ASR A2.2 definiert klare Anforderungen an technische Brandschutzmaßnahmen.
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