Wer kontrolliert den Brandschutz im Mietshaus?

Uli Adam
2025-07-29 15:48:20
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Grundsätzlich bestehen keine speziellen Brandschutzauflagen für Vermieter. Diese sind jedoch für die Sicherheit im Wohnhaus zuständig und müssen somit auch für die Sicherung der Fluchtwege und die Beseitigung von Brandgefahren sorgen. Zudem kann der Vermieter den Brandschutz in der allgemeinen Hausordnung festlegen und somit zur Sicherheit beitragen. Zu den Aufgaben des Vermieters gehört es auch, zu kontrollieren ob die Treppengeländer befestigt sind und die Beleuchtung funktioniert. Ist das nicht der Fall, kann dies in einer Notsituation dazu führen, dass die Mieter den Fluchtweg nicht finden. Auch das Anbringen der Rauchmeldern und Feuerlöschern unterliegt dem Aufgabenbereich des Vermieters.
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