Was darf im Treppenhaus Brandschutz stehen?

Berndt Schade
2025-07-29 14:35:52
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Im Treppenhaus sollte so wenig brennbares Material wie möglich stehen. Meist regeln der Mietvertrag oder die Hausordnung, was dort stehen darf und was nicht. Die Empfehlung ist, dass die Wege immer ausreichend breit sein müssen, damit sie im Notfall als Flucht- und Rettungswege nutzbar sind. Blumenkästen, Schlitten und Schuhe im Treppenhaus können per Brandschutzverordnung, per Hausordnung oder per Mietvertrag verboten sein.
Gehhilfen, Rollatoren oder Kinderwagen können unter bestimmten Umständen im Treppenhaus geparkt werden. Das gilt beispielsweise, wenn kein anderer, leicht zugänglicher Raum vorhanden ist, und es keinen Fahrstuhl bis zur Wohnungstür gibt.
Für Fahrräder gelten in Treppenhäusern keine Sonderregelungen.
Wer zu viele Gegenstände im Treppenhaus lagert, kann vom Vermieter abgemahnt werden.
Sogar eine Kündigung ist bei wiederholten Verstößen möglich.
Doch das Treppenhaus dient auch als Flucht- und Rettungsweg. Deshalb darf es nicht zu sehr durch Möbel oder andere Gegenstände blockiert werden – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Geregelt ist das in den Bauordnungen und Brandschutzverordnungen der Bundesländer.
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