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Was darf im Treppenhaus Brandschutz stehen?

Lisa Moll
Lisa Moll
2025-08-08 06:16:17
Anzahl der Antworten : 22
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An der eigenen Wohnungstür dürfen Dekorationen wie Willkommensschilder oder Kränze angebracht werden. Auch gegen Fußmatten vor der Eingangstür können weder Vermieter noch Nachbarn etwas einwenden. Auch einzelne Schuhpaare dürfen kurzfristig vor der Wohnungstür abgestellt werden. Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle müssen geduldet werden, solange den Mietern kein anderer, leicht zugänglicher Abstellplatz zur Verfügung steht. Ein vertragliches Verbot für das Abstellen eines Kinderwagens kann ungültig sein, wenn Flurbereiche genug Platz bieten. Solange der Kinderwagen die Nachbarn nicht beeinträchtigt und er nicht fest angekettet wird, muss der Wagen geduldet werden. Grundsätzlich haben Mieter kein Recht darauf, den Gemeinschaftsbereich nach ihrem Geschmack einzurichten. In Absprache mit Nachbarn und Vermieter ist es trotzdem möglich, Flure und Treppenhaus zu verschönern, solange Brandschutzrichtlinien eingehalten werden und Flucht- und Rettungswege frei bleiben. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht durch Möbel und Gegenstände eingeschränkt werden. Auch die Brandlast sollte im Hausflur und im Treppenhaus möglichst gering sein. Das bedeutet, dass im Treppenhaus so wenig brennbares Material wie möglich stehen sollte.
Berndt Schade
Berndt Schade
2025-07-29 14:35:52
Anzahl der Antworten : 12
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Im Treppenhaus sollte so wenig brennbares Material wie möglich stehen. Meist regeln der Mietvertrag oder die Hausordnung, was dort stehen darf und was nicht. Die Empfehlung ist, dass die Wege immer ausreichend breit sein müssen, damit sie im Notfall als Flucht- und Rettungswege nutzbar sind. Blumenkästen, Schlitten und Schuhe im Treppenhaus können per Brandschutzverordnung, per Hausordnung oder per Mietvertrag verboten sein. Gehhilfen, Rollatoren oder Kinderwagen können unter bestimmten Umständen im Treppenhaus geparkt werden. Das gilt beispielsweise, wenn kein anderer, leicht zugänglicher Raum vorhanden ist, und es keinen Fahrstuhl bis zur Wohnungstür gibt. Für Fahrräder gelten in Treppenhäusern keine Sonderregelungen. Wer zu viele Gegenstände im Treppenhaus lagert, kann vom Vermieter abgemahnt werden. Sogar eine Kündigung ist bei wiederholten Verstößen möglich. Doch das Treppenhaus dient auch als Flucht- und Rettungsweg. Deshalb darf es nicht zu sehr durch Möbel oder andere Gegenstände blockiert werden – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Geregelt ist das in den Bauordnungen und Brandschutzverordnungen der Bundesländer.