Ist der Vermieter für den Brandschutz verantwortlich?

Edith Wiedemann
2025-08-31 21:24:17
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: 10
Grundsätzlich bestehen keine speziellen Brandschutzauflagen für Vermieter. Diese sind jedoch für die Sicherheit im Wohnhaus zuständig und müssen somit auch für die Sicherung der Fluchtwege und die Beseitigung von Brandgefahren sorgen. Zudem kann der Vermieter den Brandschutz in der allgemeinen Hausordnung festlegen und somit zur Sicherheit beitragen. Zu den Aufgaben des Vermieters gehört es auch, zu kontrollieren ob die Treppengeländer befestigt sind und die Beleuchtung funktioniert. Auch das Anbringen der Rauchmeldern und Feuerlöschern unterliegt dem Aufgabenbereich des Vermieters.

Friederike Münch
2025-08-23 03:56:09
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: 13
Vermieter hingegen tragen die Verantwortung für die Sicherheit im Haus – darunter beispielsweise frei zugängliche Fluchtwege und ggf. funktionsfähige Feuerlöscher für den Brandfall. Als Faustregel gilt: Vermieter sind für die Sicherheit in den allgemeinen Flächen zuständig, Mieter für die angemieteten Räumlichkeiten. Als Vermieter bist Du in der Verantwortung, die Geräte in den Allgemeinflächen regelmäßig zu warten bzw. die Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Deine Pflichten als Vermieter Gewährleisten von Brandschutz durch Aufstellen Feuerlöscher in den Allgemeinflächen, z.B. Treppenhäuser und Flure. Reduzierung der Brandgefahr und Freihalten von Fluchtwegen in Treppenhäusern. Sicherstellung und Überprüfung einer funktionierenden Beleuchtung und der sicheren Befestigung von Treppengeländern. Regelmäßige und fristgerechte Wartung von Feuerlöschern und Prüfung der Funktionsfähigkeit von Rauchmeldern.

Karla Schott
2025-08-15 13:01:19
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: 14
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte beschäftigt, seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen. Bestehen Vorgaben des Vermieters, dann müssen diese zwischen Mieter und Vermieter abgestimmt werden. Dies geschieht in Bezug auf die genannten grundsätzlichen Brandschutzfragen am besten im Rahmen des Miet- oder Pachtvertrages. Die Notwendigkeit ergibt sich in großen Bürogebäuden und insbesondere in Sonderbauten in der Regel, weil Brandschutzkonzepte bestehen, die Einfluss auf die Brandschutzordnung haben. Baurechtlich wird der Vermieter sogar verpflichtet sein, dem Mieter bestimmte Auflagen verbindlich aufzuerlegen.

Niels Barth
2025-08-09 23:40:58
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: 19
Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer der Beschäftigten in dem Gebäude ist arbeitsschutzrechtlich immer verantwortlich.
Dieser kann für das Gebäude Eigentümer oder Mieter sein.
Der Mieter als Arbeitgeber bleibt aber grundsätzlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich.
Durch eine entsprechende Gestaltung des Mietvertrages können z.B. bezüglich der Durchführung erforderlicher Prüfungen an Anlagen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter getroffen werden.
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Dazu gehört z. B. die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Brandschutz- bzw. Feuerlöscheinrichtungen und die Organisation des Brandschutzes im Betrieb.

Gertraud Eder
2025-07-29 17:00:28
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: 13
Verantwortung für Brandschutz und die Wartung der Feuerlöscher haben sowohl die Vermietung als auch die Mieter, jedoch für unterschiedlichen Flächen. Die Vermietung muss sich um die Allgemeinflächen kümmern, Mieter um die angemietete Fläche. Das gilt sowohl für die reine Anschaffung der Feuerlöscher, als auch die spätere Wartung. Um für die Sicherheit aller Bewohner zu sorgen, ist offene Kommunikation bei Problemen und ein allzeit achtsames Verhalten unerlässlich.
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