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Welche Brandschutzpflichten hat die Hausverwaltung?

Marina Noack
Marina Noack
2025-07-29 14:44:57
Anzahl der Antworten : 12
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Geschäftsführungen, die ihre Brandschutzpflichten nicht erfüllen, riskieren strafrechtliche Verfolgung und hohe Strafen. Mit einem externen Experten erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden rechtliche Konsequenzen. Ein gut dokumentierter Brandschutzplan zeigt Versicherungen Ihre Sorgfalt und sichert Ansprüche im Schadensfall. Ein externer Brandschutzbeauftragter sorgt dafür, dass Behördenanforderungen eingehalten werden – unangenehme Stilllegungen oder Bußgelder gehören der Vergangenheit an.
Francesco Dietz
Francesco Dietz
2025-07-29 14:25:57
Anzahl der Antworten : 14
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Als Hausverwaltung tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit im Haus – darunter beispielsweise frei zugängliche Fluchtwege und ggf. funktionsfähige Feuerlöscher für den Brandfall. Das bedeutet auch, dass sich keine Stolperfallen im Treppenhaus befinden dürfen, das Treppengeländer intakt und die Beleuchtung funktionstüchtig ist. Gewährleisten von Brandschutz durch Aufstellen Feuerlöscher in den Allgemeinflächen, z.B. Treppenhäuser und Flure. Rauchmelder sind darüber hinaus sinnvoll. Reduzierung der Brandgefahr und Freihalten von Fluchtwegen in Treppenhäusern. Lege dazu Brandschutzbestimmungen in der Hausordnung fest, die beispielsweise das Aufstellen von Schuhschränken regeln. Sicherstellung und Überprüfung einer funktionierenden Beleuchtung und der sicheren Befestigung von Treppengeländern. Regelmäßige und fristgerechte Wartung von Feuerlöschern und Prüfung der Funktionsfähigkeit von Rauchmeldern. Beauftrage hierzu einen Dienstleister, der Dir diese Aufgabe abnimmt. Vermieter sind für die Sicherheit in den allgemeinen Flächen zuständig, Mieter für die angemieteten Räumlichkeiten.
Helen Schlüter
Helen Schlüter
2025-07-29 11:56:41
Anzahl der Antworten : 8
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Gemäss der Brandschutzrichtlinie der VKF müssen alle Treppenanlagen, Korridore, Ausgänge und Verkehrswege, die als Fluchtwege dienen, jederzeit frei und benutzbar gehalten werden. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen. Ausserdem müssen Bauten und Anlagen für den raschen und zweckmässigen Einsatz der Feuerwehr jederzeit ungehindert zugänglich sein. Alte und defekte Elektrogeräte, eingeschaltete und vergessene Herdplatten, Kerzen, Grillgeräte und Raucherartikel gelten als gefährlichste Brandherde und müssen vom Mieter / von der Mieterin mit der notwendigen Sorgfalt überwacht und kontrolliert werden. Hat der Mieter/die Mieterin den Brand nicht verschuldet, so kann er/sie vom Vermieter eine angemessene Mietszinsreduktion verlangen. Der Vermieter muss auch Schadenersatz an den Mieter / die Mieterin nach Art. 97 OR leisten. Schliesslich kann der Mieter / die Mieterin verlangen, dass der Mangel beseitigt und die notwendigen Reparaturarbeiten am Mietobjekt vorgenommen werden. Der Vermieter muss dem Mieter / der Mieterin keine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen. Hat der Mieter / die Mieterin einen Totalbrand verursacht und ist die Mietwohnung völlig zerstört, so muss er/sie bis zum ersten Kündigungstermin den Mietzins bezahlen.