Was darf im Hausflur eines Mehrfamilienhauses stehen?

Marek Wunderlich
2025-07-29 18:53:07
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: 11
Grundsätzlich gilt: Das Treppenhaus ist eine Gemeinschaftsfläche aller Mietparteien. Außerdem sind Flure und Aufgänge hauptsächlich dazu da, innerhalb des Gebäudes von A nach B zu gelangen. Um harmonisch miteinander zu leben, sollten Hausbewohner alles unterlassen, was andere beeinträchtigt, gefährdet oder stört. Gegenstände im Hausflur dürfen daher weder Flucht- und Rettungswege versperren noch im Notfall Lösch- und Rettungsarbeiten behindern. Wenn Bewohner schnell fliehen müssen, behindern sie abgestellte Möbel oder Fahrräder zum einen unnötig. Zum anderen können Gegenstände selbst Feuer fangen und gefährliche Gase freisetzen, die zu Kohlenmonoxidvergiftungen führen können. Wie Mieterinnen und Mieter das Treppenhaus nutzen dürfen, finden sie oft in ihrem Mietvertrag oder in einer Hausordnung, falls diese Teil ihres Mietvertrags ist. Vermieter legen auf diesem Wege fest, was erlaubt und was verboten ist. Doch nicht jedes Verbot ist gültig. Dem Landgericht Hamburg zufolge sind Regeln unzulässig, die „das Aufstellen von Gegenständen jeglicher Art, insbesondere von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern usw. auf Vorplätzen, Gängen, Treppenhausabsätzen und Trockenböden“ ausnahmslos untersagen. Sind Mieter auf bestimmte Gegenstände angewiesen, beispielsweise einen Rollstuhl oder einen Kinderwagen, können sie diese daher auch dann im Flur abstellen, wenn die Hausordnung etwas anderes festlegt.

Gernot Schütze
2025-07-29 18:04:38
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: 10
An der eigenen Wohnungstür dürfen Dekorationen wie Willkommensschilder oder Kränze angebracht werden. Auch gegen Fußmatten vor der Eingangstür können weder Vermieter noch Nachbarn etwas einwenden. Auch einzelne Schuhpaare dürfen kurzfristig vor der Wohnungstür abgestellt werden. Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle müssen geduldet werden, solange den Mietern kein anderer, leicht zugänglicher Abstellplatz zur Verfügung steht. Ausnahmen gelten für Kinderwagen: Ein vertragliches Verbot für das Abstellen eines Kinderwagens kann ungültig sein, wenn Flurbereiche genug Platz bieten und der Kinderwagen die Nachbarn nicht beeinträchtigt und er nicht fest angekettet wird.

Dorit Zimmer
2025-07-29 18:02:34
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: 14
Das Treppenhaus selbst zählt nicht zu der Mietsache, welche der Mieter angemietet hat, sondern stellt Gemeinschaftsfläche dar. Es wird von allen Bewohnern des Mehrfamilienhauses genutzt und hat damit grundsätzlich frei jeglicher Gegenstände zu bleiben. Der Zweck eines Treppenhauses ist der Zugang für die Bewohner in ihre jeweiligen Wohnungen, so dass eine darüberhinausgehende Nutzung zu keiner Beeinträchtigung führen darf. Wenn ein Mieter auf eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl angewiesen ist, so hat der Mieter die Möglichkeit, die Gehhilfe oder den Rollstuhl im Treppenhaus abzustellen. Auch beim Kinderwagen muss differenziert werden. Sollte das Treppenhaus genug Platz bieten, so kann der Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden, wenn andere Bewohner dadurch nicht gestört werden. Ist dagegen der Platz nicht vorhanden, weil das Treppenhaus zum Beispiel nur sehr eng ist, dann darf der Kinderwagen nur kurzzeitig abgestellt werden – jedoch nur, wenn der Fluchtweg nicht versperrt wird.
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