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Was darf im Hausflur eines Mehrfamilienhauses stehen?

Marek Wunderlich
Marek Wunderlich
2025-07-29 18:53:07
Anzahl der Antworten : 11
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Grund­sätzlich gilt: Das Treppen­haus ist eine Gemein­schafts­fläche aller Miet­parteien. Außerdem sind Flure und Aufgänge haupt­sächlich dazu da, inner­halb des Gebäudes von A nach B zu gelangen. Um harmo­nisch miteinander zu leben, sollten Hausbe­wohner alles unterlassen, was andere beein­trächtigt, gefährdet oder stört. Gegen­stände im Hausflur dürfen daher weder Flucht- und Rettungs­wege versperren noch im Notfall Lösch- und Rettungs­arbeiten behindern. Wenn Bewohner schnell fliehen müssen, behindern sie abge­stellte Möbel oder Fahr­räder zum einen unnötig. Zum anderen können Gegen­stände selbst Feuer fangen und gefähr­liche Gase freisetzen, die zu Kohlen­monoxid­vergiftungen führen können. Wie Miete­rinnen und Mieter das Treppen­haus nutzen dürfen, finden sie oft in ihrem Miet­vertrag oder in einer Haus­ordnung, falls diese Teil ihres Miet­vertrags ist. Vermieter legen auf diesem Wege fest, was erlaubt und was verboten ist. Doch nicht jedes Verbot ist gültig. Dem Land­gericht Hamburg zufolge sind Regeln unzu­lässig, die „das Aufstellen von Gegen­ständen jeglicher Art, insbesondere von Fahr­rädern, Kinder­wagen, Rollern usw. auf Vorplätzen, Gängen, Treppen­haus­absätzen und Trockenböden“ ausnahms­los untersagen. Sind Mieter auf bestimmte Gegen­stände angewiesen, beispiels­weise einen Roll­stuhl oder einen Kinder­wagen, können sie diese daher auch dann im Flur abstellen, wenn die Haus­ordnung etwas anderes fest­legt.
Gernot Schütze
Gernot Schütze
2025-07-29 18:04:38
Anzahl der Antworten : 10
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An der eigenen Wohnungstür dürfen Dekorationen wie Willkommensschilder oder Kränze angebracht werden. Auch gegen Fußmatten vor der Eingangstür können weder Vermieter noch Nachbarn etwas einwenden. Auch einzelne Schuhpaare dürfen kurzfristig vor der Wohnungstür abgestellt werden. Zusammenklappbare Rollatoren oder Rollstühle müssen geduldet werden, solange den Mietern kein anderer, leicht zugänglicher Abstellplatz zur Verfügung steht. Ausnahmen gelten für Kinderwagen: Ein vertragliches Verbot für das Abstellen eines Kinderwagens kann ungültig sein, wenn Flurbereiche genug Platz bieten und der Kinderwagen die Nachbarn nicht beeinträchtigt und er nicht fest angekettet wird.
Dorit Zimmer
Dorit Zimmer
2025-07-29 18:02:34
Anzahl der Antworten : 14
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Das Treppenhaus selbst zählt nicht zu der Mietsache, welche der Mieter angemietet hat, sondern stellt Gemeinschaftsfläche dar. Es wird von allen Bewohnern des Mehrfamilienhauses genutzt und hat damit grundsätzlich frei jeglicher Gegenstände zu bleiben. Der Zweck eines Treppenhauses ist der Zugang für die Bewohner in ihre jeweiligen Wohnungen, so dass eine darüberhinausgehende Nutzung zu keiner Beeinträchtigung führen darf. Wenn ein Mieter auf eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl angewiesen ist, so hat der Mieter die Möglichkeit, die Gehhilfe oder den Rollstuhl im Treppenhaus abzustellen. Auch beim Kinderwagen muss differenziert werden. Sollte das Treppenhaus genug Platz bieten, so kann der Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden, wenn andere Bewohner dadurch nicht gestört werden. Ist dagegen der Platz nicht vorhanden, weil das Treppenhaus zum Beispiel nur sehr eng ist, dann darf der Kinderwagen nur kurzzeitig abgestellt werden – jedoch nur, wenn der Fluchtweg nicht versperrt wird.