:

Ist es in einem Mehrfamilienhaus Pflicht, Feuerlöscher zu haben?

Roman Hagen
Roman Hagen
2025-07-29 15:52:36
Anzahl der Antworten : 16
0
Auch wenn Feuerlöscher im privaten Bereich eigentlich nicht Pflicht sind, sollten Sie vielleicht doch einen griffbereit aufbewahren. Dennoch besteht keine Pflicht, in einem Privathaushalt einen Feuerlöscher vorzuhalten. Sinnvoll ist das aber allemal. In bestimmten Fällen kann für den Vermieter aber doch eine Pflicht bestehen, die allgemeinen Flächen mit Feuerlöschern auszustatten. Das kann der Fall sein bei bestimmten Feuerstätten oder Blockheizwerken. Manchmal wird auch schon in der Baugenehmigung die Ausstattung des Gebäudes mit Feuerlöschern vorgeschrieben.
Gabriele Schulze
Gabriele Schulze
2025-07-29 14:59:50
Anzahl der Antworten : 7
0
Grundsätzlich sind Feuerlöscher bzw. die Anschaffung eines Feuerlöschers in der eigenen oder angemieteten Wohnung oder Haus im Gegensatz zu Rauchmeldern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Betrachten wir im nächsten Beispiel ein Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. So empfehlen wir auch hier das Platzieren von ein bis zwei Feuerlöschern im Hausflur, auch wenn es keine vorgeschriebene Pflicht hierzu gibt. Denn kommt es zum Brand im Hausflur, so ist den Mietern der meist einzige Fluchtweg nach draußen versperrt und sie müssen zunächst auf die Feuerwehr warten. In dieser Wartezeit kann sich das Feuer schnell ausbreiten. Steht ihnen jedoch ein Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe zur Verfügung können Sie Schlimmeres vermeiden, indem Sie sich den Fluchtweg nach draußen frei löschen und sich und Ihre Liebsten aus der Brandgefahr befreien.