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Ist ein Feuerwehreinsatz unter Alkoholeinfluss versichert?

Margrit König
Margrit König
2025-07-09 04:43:53
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Die Versicherung prüft genau, wie viel Schuld den Fahrer trifft. Laut Deutschem Verkehrsgerichtstag darf der Versicherer bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille seine Leistung anteilig kürzen. Liegt der Wert darüber, muss der Versicherer gar nichts zahlen. Im Versicherungsvertrag gibt es eine eigene Klausel zum Alkoholkonsum: Die „Trunkenheitsklausel“. Diese weist den Versicherten darauf hin, dass die Kfz-Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit ist, wenn dieser betrunken Auto fährt. Ja - im ersten Schritt zahlt die Versicherung. Doch im zweiten Schritt muss der Verursacher zahlen. Auch wenn die Versicherung zahlt, wird es teuer. Auch wenn die Versicherung für den Schaden des Unfallopfers aufkommt, wird der alkoholisierte Unfallverursacher anschließend in Regress genommen: Bis zu 5.000 Euro kann die Versicherung zurückverlangen.