Wie viel Promille darf ein Feuerwehrmann haben?

Timo Stumpf
2025-08-09 15:01:10
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: 10
Ich hab mir selbst die Regel gesetzt, dass ich nur mit max. einem Bier selbst fahre und maximal mit 2 Bier intus ausrücke, wenn der Vater mich mitnimmt.
Ich weiß, dass das die richtige Entscheidung war, aber trotzdem fühlt man sich dann irgendwie noch schuldig.

Arno Ehlers
2025-07-31 06:38:40
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: 12
Derzeit gilt 0,1 Promille am Steuer für Berufskraftfahrer und Buslenker, aber auch für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, wenn sie mit einem Löschfahrzeug zum Einsatz fahren. Fahren sie mit dem Privat-Pkw, gelten 0,5 Promille. Die 0,5 Promille seien seitens des Bundesfeuerwehrverbandes und des Ministeriums beschlossen worden, für den Fall, dass ein Feuerwehrmann am Abend zur Jause ein oder zwei kleine Bier trinke, auch wenn es später dann einen Einsatz gebe. Daher sollten wieder 0,5 Promille für einen unvorhergesehenen Einsatz gelten, so Petschar. Noch heuer soll das neue Gesetz in Kraft treten, sagte Albert Kreiner, Jurist des Landes Kärnten: Hier ist es Intention des Verkehrsministeriums, dass man sagt: Na ja, hier wird ja eigentlich Freiwilligkeit und Engagement bestraft. Daher soll für diese Personengruppe jene Alkoholgrenze gelten wie für einen normalen Pkw-Lenker. Dann könnte die Promillegrenze für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die mit einem Löschfahrzeug über 7,5 Tonnen zum Einsatzort unterwegs sind, wieder auf 0,5 Promille angehoben werden.

Maik Hartwig
2025-07-24 23:36:40
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: 16
Mit mehr als 0,5 Promille darf man auch in einem solchen Fall nicht fahren, da der Weg zum Feuerwehrhaus oder zur Einsatzstelle für den Feuerwehrmann oder die -frau nicht mit Sonderrechten verbunden ist.
Man ist als Angehöriger der Feuerwehr zwar nach §35 StVO von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreit, aber StVG und StGB behalten ihre volle Gültigkeit.
Sprich, die Angehörigkeit der Feuerwehr und das Vorliegen eines zeitkrtischen Einsatzes ändern genau gar nichts an den Promillegrenzen.
Das gleiche gilt für §316, StGB die Trunkenheit im Verkehr und §24a StVG, bei dem es um die 0,5 Promillegrenze geht.
Diese Alkoholwerte gelten also auch für die Feuerwehr.
Übrigens auch während des Einsatzes!
Da muss man schon im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte sein.

Roberto Gebhardt
2025-07-19 19:37:02
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: 13
Beim Einsatz gelte für jeden die Null-Promille-Grenze. Bis 1,09 Promille drohen nur ein Bußgeld und ein kurzzeitiges Fahrverbot. Erst ab 1,1 wird es strafbar.

Silvana Kellner
2025-07-09 06:14:11
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: 17
Der Feuerwehrmann hatte bei dem Unfall Ende Januar über ein Promille Alkohol im Blut.
Nach eigenen Angaben hatte der Beschuldigte vier Halbe getrunken.
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