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Wer haftet bei Schäden durch die Feuerwehr?

Roland Busch
Roland Busch
2025-07-09 03:46:05
Anzahl der Antworten : 12
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Denn als Träger der Feuerwehr haftet sie meist für die Fehler der Einsatzkräfte. Das Haftungsprivileg gilt daher auch, wenn die Umstände eine gefährliche Situation vermuten lassen, die sich im Nachhinein als harmlos entpuppt. Im Straßenverkehr haftet die Feuerwehr verschuldensabhängig. Angerempelte geparkte Autos oder umgefahrene Briefkästen sind ebenfalls ein Fall für die Versicherung der Feuerwehr beziehungsweise der Kommune. Unabhängig vom Verschulden der Feuerwehr haben Personen, die bei einem Einsatz Hilfe leisten oder deren Eigentum in Anspruch genommen wird, einen sogenannten öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch gegenüber der Kommune. Auch wenn die Helfer ein fremdes Boot oder den Traktor eines Bauern beschlagnahmen und beim Rettungseinsatz beschädigen, muss die Gemeinde beziehungsweise ihre Versicherung zahlen.
Andrzej Merz
Andrzej Merz
2025-07-09 03:37:44
Anzahl der Antworten : 8
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Hat die Feuerwehr erfolgreich den Brand eines Wohnhauses gelöscht, ist ihre Arbeit oft noch nicht getan. Zu den Pflichten der Feuerwehr gehöre den Brandherd zweifelsfrei zu löschen. Ist dies nicht zweifelsfrei geschehen, liegt eine besonders schwere Pflichtverletzung vor, wenn keine Brandwache errichtet wurde. Allerdings haftet die Feuerwehr aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nur bei grober Fahrlässigkeit, so das Gericht. Steht ein Auto bei einem Feuerwehreinsatz im Weg und kann nicht weggefahren werden, haftet die Feuerwehr nur bei durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Auch der Fahrer eines Feuerwehrautos muss beim Einsatz darauf achten, dass er Schäden an anderen Fahrzeugen vermeidet, entschied das Landgericht Köln. Das gilt auch, wenn der Fahrer Blaulicht und Martinshorn aktiviert hat. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil klargestellt, dass die Feuerwehr bei einem Einsatz die Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden muss.
Constanze Moll
Constanze Moll
2025-07-09 03:26:24
Anzahl der Antworten : 11
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Wenn Ihr Eigentum bei einem Feuerwehreinsatz beschädigt wurde, können Sie Schadenersatz geltend machen. Schäden bis 200 Euro Berliner Feuerwehr Schäden ab 200 Euro Senatsverwaltung für Finanzen ZS A 2 Klosterstraße 59 10179 Berlin
Elsa Kopp
Elsa Kopp
2025-07-09 03:13:05
Anzahl der Antworten : 10
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Denn grundsätzlich müsse einem Einsatzfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht freie Bahn gewährt werden. Dem Autofahrer konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass er eine Ausweichmöglichkeit hatte. Die Kollision sei daher für ihn unvermeidbar gewesen, so dass der Fahrer des Einsatzfahrzeuges den erforderlichen Abstand hätte einhalten müssen. Da er dies nicht getan hatte, traf ihn und damit die Stadt Köln die volle Haftung. Kommt es zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, gelten die gleichen Haftungsregeln wie für alle anderen Autofahrer. Hinzu kommt, dass „sofort freie Bahn“ zu schaffen nicht gleichzusetzen ist mit dem sofortigen Stehenbleiben. Entscheidend sind vielmehr die Umstände des konkreten Einzelfalles. Vorliegend wäre es geboten gewesen, bis zu einer geeigneten Stelle zum (geordneten) Stehenbleiben weiter zu fahren und den RTW sodann passieren zu lassen. In jedem Fall verbietet sich ein unvermitteltes plötzliches Stehenbleiben.
Johannes Steiner
Johannes Steiner
2025-07-09 03:05:07
Anzahl der Antworten : 4
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Wenn die Feuerwehr eine Wohnungstür beschädigt, um einen Rettungseinsatz in der Wohnung durchführen zu können, dann muss in der Regel der Vermieter die Reparatur der Tür bezahlen. Dem Mieter können die Kosten nur dann auferlegt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Pflichtverletzung seinerseits die Beschädigung der Tür notwendig machte. Er sei für die Instandhaltung der Wohnungstür verantwortlich, sofern ein Schaden nicht von Mieterseite verursacht wurde. Da die Mieterin offensichtlich nicht in der Lage gewesen war, den Rettungskräften die Tür zu öffnen, könne ihr auch nicht die Schuld an der gewaltsamen Türöffnung durch die Feuerwehr angelastet werden, befand das Gericht. Es sei auch keine Verletzung der Obhutspflicht eines Mieters, einen gesundheitlichen Notfall zu erleiden.