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Ist die Feuerwehr eine Pflichtaufgabe der Gemeinde?

Ingo Dietz
Ingo Dietz
2025-08-13 08:34:33
Anzahl der Antworten : 9
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Die Gemeinden unterhalten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr, um bei Schadenfeuer und öffentlichen Notständen sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen Hilfe zu leisten. Dabei müssen die Gemeinden Feuerwehreinsatzkräfte in ausreichender Anzahl und mit der notwendigen fachlichen Qualifikation stellen sowie die notwendigen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten. Die Gemeindefeuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde. Die Gemeinde regelt die Organisation und Gliederung der Feuerwehr durch eine Feuerwehrsatzung.
Guido Schäfer
Guido Schäfer
2025-07-31 22:44:23
Anzahl der Antworten : 7
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Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie hat insbesondere die Feuerwehrangehörigen einheitlich zu bekleiden, persönlich auszurüsten sowie aus- und fortzubilden, die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen sowie die Einrichtungen und Geräte zur Kommunikation zu beschaffen und zu unterhalten, für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen, die für die Aus- und Fortbildung und Unterkunft der Feuerwehrangehörigen sowie für die Aufbewahrung der Ausrüstungsgegenstände erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen und die Kosten der Einsätze zu tragen, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Sicherstellung eines effektiven Schutzes der Bevölkerung vor den in § 2 Abs. 1 genannten Gefahren Rechtsverordnungen über die Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit und an die Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr zu erlassen. Der Bürgermeister kann Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen, von denen im Falle eines gefahrbringenden Ereignisses Gefahren für das Leben oder für die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen, für erhebliche Sachwerte oder für die Umwelt ausgehen können oder bei denen eine Schadensabwehr nur unter besonders erschwerten Umständen möglich ist, dazu verpflichten, die für die Bekämpfung dieser Gefahren erforderlichen besonderen Ausrüstungsgegenstände und Anlagen zu beschaffen, zu unterhalten und ausreichend Löschmittel und sonstige Einsatzmittel bereitzuhalten. Andere gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz können die Gemeinden die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit nutzen. Insbesondere können sie zur Zusammenarbeit der Feuerwehren im Einsatz gemeinsame Alarm- und Ausrückeordnungen sowie Kostenregelungen vereinbaren.
Annelie Betz
Annelie Betz
2025-07-27 08:41:59
Anzahl der Antworten : 13
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Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten. Rechtsvorschriften, nach denen die Gemeinden für bauliche oder betriebliche Maßnahmen zur Verhütung oder Eindämmung von Bränden zu sorgen haben, bleiben unberührt. Soll die Pflichtaufgabe nach Absatz 1 auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung übertragen werden, sind die betroffenen Kreis- und Stadtbrandräte, Leiter von Berufsfeuerwehren und Feuerwehrkommandanten vorab zu hören. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden im Falle des Satzes 2 entsprechende Anwendung.
Helma Dittrich
Helma Dittrich
2025-07-16 15:13:16
Anzahl der Antworten : 21
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Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.
Helge Krauß
Helge Krauß
2025-07-16 12:42:36
Anzahl der Antworten : 9
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Die Stadt Dillenburg ist, wie alle Städte und Gemeinden, nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG), verpflichtet, eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. Die Erfordernisse werden in einem Bedarfs- und Entwicklungsplan entsprechend ermittelt. Aufgabe der Stadt ist es auch, für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen, Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander (Nachbarkommunen) abzustimmen. Den Selbstschutz der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern gehört ebenso zu den Pflichtaufgaben die die Stadt Dillenburg wahrnehmen muss. Die Feuerwehr ist im Stadtgebiet so aufzustellen, das sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann, dafür sind entsprechend mehrere Standorte erforderlich.