Sind Brandmeldeanlagen in Schulen Pflicht?

Lucia Bühler
2025-08-15 05:29:04
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: 11
In Schulen müssen immer geeignete Alarmierungsanlagen vorhanden sein.
In Versammlungsräumen mit insgesamt mehr als 1000 m² Grundfläche müssen Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen vorhanden sein, mit denen alle Personen in der Veranstaltungsstätte alarmiert und Anweisungen erteilt werden können.
Weiterhin müssen in Versammlungsräumen dieser Größe zur frühzeitigen Erkennung von Bränden und zur Alarmierung der Feuerwehr Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern vorhanden sein.

Egon Hess
2025-08-08 10:07:12
Anzahl der Antworten
: 14
Grundsätzlich sind nach gesetzlichen Bestimmungen in Schulen keine Rauchwarnmelder erforderlich – im Gegensatz etwa zu Krankenhäusern oder Altenheimen. In Schulen, in denen tagsüber ja viel Betrieb ist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Brände schnell entdeckt werden. Melder sind dort also nicht erforderlich.
Allerdings gibt es andere Brandschutzvorschriften für Schulen: Die Schulbaurichtlinien schreiben eine Alarmierungseinrichtung, das kann etwa ein Alarm-Gong sein, sowie Schulungen vor.
Die Schulen der Stadt, sind, was den Brandschutz angeht, auf einem sehr guten Stand.

Detlev Ulrich
2025-07-30 03:56:31
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: 12
Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann. Der Alarm kann dem Warnen der anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe dienen. Als Brandmelder werden technische Geräte zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet. Brandmelder dienen der frühzeitigen Erkennung von Bränden. Geeignete Maßnahmen zur Alarmierung von Personen sind z. B.: Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen oder akustische Signalgeber.

Karla Kopp
2025-07-19 13:46:48
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: 12
Eine Brandmeldeanlage ist in allen öffentlichen Gebäuden Pflicht.
Das ist verpflichtend und das gibt es garantiert auch bei dir.
Solche Anlagen sind in den Bauvorschriften gefordert.
Vereinfacht kann man sagen, dass Gebäude, in denen sich über Nacht Personen aufhalten, auf jeden Fall eine Brandmeldeanlage haben müssen.
Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann.
Von Brandmeldeanlagen habe ich dort nichts gefunden.
Um das abschließend beurteilen zu können müsste man die an Standort geltenden Vorschriften kennen.
Ich gehe allerdings davon aus das im Gebäude die Vorschriften eingehalten werden.
Schulen sollen in regelmäßigen Abständen einen Brandschau unterzogen werden.
Die verbauten Rauch- und Brandmelder sind vernetzt und lösen sofort einen Alarm an die Feuerwehr aus.
An dieser nimmt die zuständige Brandschutzbehörde teil.
Die würden Auflagen erteilen bzw. die Schule schließen wenn das nicht so wäre.
Rauchmelder sind Teil einer Brandmeldeanlage.
Somit gibt es an Deiner Schule bereits "Alarm".
Zudem gibt es dort auch ganz sicher mehr - zumindest eine Handsirene, mit welcher jemand eine Evakuierung auslösen kann.
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