Welche Verhaltensregeln sind bei einem Brand in der Schule einzuhalten?

Christa Rudolph
2025-07-19 12:57:43
Anzahl der Antworten
: 14
Bei Feueralarm ertönt ein sirenenartiger Heulton. Niemand verläßt überstürzt den Klassenraum - alle befolgen die Anordnungen der anwesenden Lehrkraft. Die Taschen bleiben im Raum, da sonst beim Einsammeln der verschiedenen auf den Tischen befindlichen Gegenstände zuviel Zeit vergeudet würde. Alle Fenster werden geschlossen. Die Türen der Fach- und Klassenräume dürfen nicht abgeschlossen werden, da die Feuerwehr sie im Ernstfall aufbrechen müßte. Die Türen zur Pausenhalle und zum Schulhof werden entriegelt und geöffnet. Alle folgen geordnet und diszipliniert der Lehrkraft; diese führt die Schüler möglichst weit von dem gefährdeten Gebäude weg: die Klassen, die im Altbau unterrichtet werden, sammeln sich ebenso wie die Mensaklassen vor der Mensa; die Klassen, die aus dem Neubau kommen, versammeln sich oberhalb des Schulplatzes neben der Turnhalle. Alle Schüler einer Klasse oder Lerngruppe bleiben zusammen, damit die anwesende Lehrkraft feststellen kann, ob alle das Gebäude verlassen haben, sollte nämlich jemand vermisst werden, wären die Feuerwehrleute gezwungen, u.U. unter Lebensgefahr noch einmal das gefährdete Gebäude zu durchsuchen. Wenn sich jeder an diese wenigen Regeln hält, können im Ernstfall auftretende Gefahrensituationen ohne Schaden für die Gesundheit und das Leben aller Beteiligten gemeistert werden.

Heinrich Schreiber
2025-07-19 12:37:41
Anzahl der Antworten
: 15
Die Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit gefahrlos zu nutzen sein.
Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann.
Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal unterscheiden und in jedem Raum der Schule wahrgenommen werden können.
Bei der Evakuierung der Schulgebäude sind für Personen mit Einschränkungen und Behinderungen abgestimmte Rettungskonzepte anzuwenden.
Alle an Schule tätigen Personen müssen regelmäßig zum Brandschutzkonzept der Schule unterwiesen werden.
Es besteht ein Alarmplan nach Brandschutzordnung, der in Abstimmung zwischen Schulleitung, Sachkostenträger und zuständiger Brandschutzstelle erstellt wurde.
Die Notrufnummern von Feuerwehr/Rettungsdienst und Polizei sollen an den Alarmierungsstellen und an weiteren geeigneten Stellen gut sichtbar angebracht sein.
Alarmproben sind mindestens zweimal im Jahr abzuhalten.
Die erste Alarmprobe zu Beginn des Schuljahres angekündigt und die zweite Alarmprobe im Verlauf des Schuljahres unangekündigt.
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