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Was ist ein Hilfseinsatz?

Albrecht Ernst
Albrecht Ernst
2025-06-23 07:15:53
Anzahl der Antworten : 16
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Unter der Allgemeinen technischen Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die nicht dem Brandschutz betreffen und die zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen dienen. Diese Gefahren ergeben sich aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen, Stürmen und ähnlichen Ereignissen. Neben dem Brandschutz ist die allgemeine technische Hilfe der zweite große Aufgabenbereich der Feuerwehren. Die allg. technische Hilfe umfasst unter anderem die Bergung verunfallter Fahrzeuge und Personen, die Beseitigung von Sturmschäden oder die Hilfeleistung bei Überschwemmung. Dank dieser guten Ausrüstung ist es der Feuerwehr möglich innerhalb kürzester Zeit, getreu dem Motto Retten, Bergen, Schützen umgefallene Bäume zu beseitigen, eingeklemmte oder verschüttetete Personen zu bergen und zu transportieren oder auch überschwemmte Keller auszupumpen.
Arnulf Haag
Arnulf Haag
2025-06-23 06:23:30
Anzahl der Antworten : 12
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Als Technische Hilfeleistung (TH abgekürzt) werden in Deutschland „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen“ bezeichnet, „die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden“. Technische Hilfe in diesem Sinne wird insbesondere von den Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk (THW) geleistet und umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken und bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom. Die mangelnde schnelle und flächendeckende Verfügbarkeit von Kräften, etwa der Gartenbau-, Forstämter oder vergleichbarer Institutionen, machte es notwendig, den Feuerwehren und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben die notwendigen Hilfeleistungsmaßnahmen zu übertragen, die sich aus wetterbedingt umgestürzten oder zu fallen drohenden Bäumen ergeben. Hierzu werden hauptsächlich die Sicherung der Einsatzstelle, notwendigenfalls die Ausleuchtung der Einsatzstelle, die Beurteilung der Bedrohungssituation und die entsprechende Beseitigung bzw. Sicherung der Bäume gezählt.