Als Technische Hilfeleistung (TH abgekürzt) werden in Deutschland „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen“ bezeichnet, „die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden“. Technische Hilfe in diesem Sinne wird insbesondere von den Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk (THW) geleistet und umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken und bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom.
Die mangelnde schnelle und flächendeckende Verfügbarkeit von Kräften, etwa der Gartenbau-, Forstämter oder vergleichbarer Institutionen, machte es notwendig, den Feuerwehren und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben die notwendigen Hilfeleistungsmaßnahmen zu übertragen, die sich aus wetterbedingt umgestürzten oder zu fallen drohenden Bäumen ergeben. Hierzu werden hauptsächlich die Sicherung der Einsatzstelle, notwendigenfalls die Ausleuchtung der Einsatzstelle, die Beurteilung der Bedrohungssituation und die entsprechende Beseitigung bzw. Sicherung der Bäume gezählt.