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Wer zahlt die Rechnung, wenn die Feuerwehr kommt?

Ingolf Werner
Ingolf Werner
2025-07-05 14:15:10
Anzahl der Antworten : 10
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Rückt die Feuerwehr an, um ihren Kernaufgaben nachzukommen, dann sind diese Einsätze kostenfrei. Zu den Kernaufgaben zählen das Löschen von Bränden und das Hilfeleisten in lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier. Wann genau die Allgemeinheit und nicht der oder die Einzelne die Feuerwehr bezahlt, wird unter anderem in den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz-, oder Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer (BW, RLP, SL) geregelt. Wer allerdings im Umgang mit Feuer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, muss damit rechnen, dass am Ende eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz im Briefkasten liegt. Feuerwehrkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt, sobald Kraftfahrzeuge involviert sind – also der Schaden oder die Gefahr durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs wie beispielsweise eines Autos erfolgt. Bei Haustieren kann es sein, dass Halter oder Halterin die Rechnung einer Rettung durch die Feuerwehr zahlen müssen – beispielsweise, wenn eine Katze vom Baum oder Hausdach geholt werden soll.
Walburga Pietsch
Walburga Pietsch
2025-07-05 13:54:42
Anzahl der Antworten : 13
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Eine Kostenersatz ist grundsätzlich nicht zu leisten, wenn der Einsatz die Pflichtaufgabe der Feuerwehr betrifft. Zur Pflichtaufgabe gehören laut Paragraf 2 Einsätze bei Bränden und öffentlichen Notständen, um den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen sowie die technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen zu leisten. Bei einer Notlage werden Einsätze nicht in Rechnung gestellt. Bei anderen Einsätzen, jenseits einer Notlage, gelte jeder Einsatz als „Kann-Aufgabe“ der Feuerwehr und könne dem jeweiligen Verursacher beziehungsweise Eigentümer mit einem Kostenersatz in Rechnung gestellt werden.
Annett Fröhlich
Annett Fröhlich
2025-07-05 12:48:22
Anzahl der Antworten : 17
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Ob für einen Feuerwehreinsatz überhaupt Kosten anfallen, hängt auch von der Feuerwehrverordnung beziehungsweise den Feuerwehrgesetzen des jeweiligen Bundeslandes ab. Kommt die Feuerwehr ihrer Aufgabe nach, Menschenleben zu retten, stellen die Kommunen den Betroffenen dafür keine Gebühren in Rechnung. Anders verhält es sich, wenn nach einem Unfall Öl oder Benzin ausgetreten ist, und die Feuerwehr zur Reinigung der Unfallstelle hinzugezogen wird. In diesem Fall handelt es sich um eine kostenpflichtige Leistung. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Allerdings kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Unfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde und der Vertrag keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit vorsieht. Wird ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt, beispielsweise um bei einem ausgebrannten Auto die Versicherungssumme zu kassieren, oder handelt es sich um einen bewussten falschen Alarm, trägt der Verursacher die Kosten alleine.
Gilbert Busch
Gilbert Busch
2025-07-05 10:56:26
Anzahl der Antworten : 10
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Fast immer ist das der Fall, wenn der Einsatz vorsätzlich verursacht wurde – also durch Brandstiftung oder durch einen Scherzanruf bei der Feuerwehr. Rücken die Einsatz­kräfte nach einem solchen vermeintlich harmlosen Spaß aus, kann das sehr teuer werden. Viele Landes­feu­er­wehr­gesetze verpflichten den Verursacher eines Feuerwehr­ein­satzes auch dann zur Kosten­übernahme, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. In vielen Bundes­ländern können die Kommunen auch die Kosten für Einsätze einfordern, die im Zusammenhang mit Fahrzeugen entstanden sind – bei Autoun­fällen, aber zum Beispiel auch bei einem Schiffs­unglück. Wird die Feuerwehr aber gerufen, um ein Haustier zu befreien, können Kosten entstehen. Haustiere unterliegen der sogenannten Gefähr­dungs­haftung, die meisten Länder sehen das als kosten­pflichtigen Einsatz vor.
Hermann-Josef Wolf
Hermann-Josef Wolf
2025-07-05 09:50:39
Anzahl der Antworten : 7
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Wenn ein Rauchmelder in Ihrer Wohnung einen Fehlalarm auslöst und ein aufmerksamer Nachbar daraufhin die Feuerwehr alarmiert, können Sie in der Regel nicht für die Kosten des Feuerwehreinsatzes haftbar gemacht werden. Weder der Bewohner, bei dem der Rauchmelder ausgelöst hat, noch der Vermieter einer solchen Wohnung wird verpflichtet, die Kosten für einen unnötigen Feuerwehreinsatz zu übernehmen. In einigen Bundesländern, wie z.B. Schleswig-Holstein, wird dies sogar explizit im Gesetz geregelt: Der Einsatz der Feuerwehr im Falle eines Fehlalarms eines Rauchwarnmelders ist für den „Geschädigten“ (also den Bewohner oder Vermieter der Wohnung) unentgeltlich. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern und der Meldepflicht im Verdachtsfall gibt es keine Regelung, die besagt, dass Sie für einen Fehlalarm eines Rauchmelders die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen müssen. In keinem Bundesland wird der Wohnungseigentümer oder Mieter dafür haftbar gemacht, wenn ein Rauchmelder ohne tatsächlichen Brand alarmiert und die Feuerwehr unnötig ausrückt. Das gilt auch dann, wenn ein Nachbar die Feuerwehr verständigt.
Sabina Schröter
Sabina Schröter
2025-07-05 09:48:54
Anzahl der Antworten : 13
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Grundsätzlich ist der Einsatz öffentlicher Feuerwehren um Menschen und Tiere aus lebensbedrohlicher Lage zu retten sowie bei Bränden gebührenfrei. Kosten des Feuerwehreinsatzes können von Brandstiftern und von Geschädigten, die den Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt haben, verlangt werden. Auch Personen, die in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmierten und Eigentümer von Brandmeldeanlagen werden bei Falschalarm zum Ersatz der Feuerwehrkosten unter Umständen verpflichtet. Rückt die Feuerwehr aufgrund eines Fehlalarms eines Rauchmelders aus, hat die Gemeinde beim ersten Fehlalarm aufgrund der Anscheinsgefahr keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Eigentümer. Bei wiederholten Fehlalarmen eines Rauchmelders kommt der Wohnungseigentümer für die Kosten des Einsatzes auf, wenn er den Mangel des Rauchmelders kannte und nicht beseitigt hat. Hat der Mieter den Fehlalarm nicht an den Vermieter gemeldet und wiederholt sich ein Feuerwehreinsatz, kann der Eigentümer Ersatz der geleisteten Feuerwehrkosten vom Mieter verlangen.
Jonas Esser
Jonas Esser
2025-07-05 09:47:24
Anzahl der Antworten : 10
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Die Gemeinde kann einen Kostenbescheid für den Feuerwehreinsatz erlassen. Wer die Kosten trägt, hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach dem Verursacherprinzip. Liegt ein technischer Defekt vor, haftet der Vermieter als Eigentümer des Gerätes. Raucht hingegen der Mieter direkt unter dem Brandmelder, muss er für den unnötigen Einsatz aufkommen.