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Wann ist Nichtstun strafbar? Der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.

Arndt Beckmann
Arndt Beckmann
2025-06-26 02:49:07
Anzahl der Antworten : 21
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Wer bei Unglücksfällen nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Wer bei einem Verkehrsunfall nur zuschaut, riskiert sogar drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Oder derjenige, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist und Fahrerflucht begeht, muss sich zusätzlich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten, wenn er ein Unfallopfer unversorgt zurücklässt. Verstirbt ein Unfallopfer, weil der Täter es unterlassen hat, rechtzeitig Hilfe zu alarmieren, heißt es nicht mehr nur unterlassene Hilfeleistung, sondern darüber hinaus fahrlässige Tötung durch Unterlassen.
André Walther
André Walther
2025-06-16 11:41:12
Anzahl der Antworten : 15
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§ 13 StGB gilt nur für „unechte“ Unterlassungsdelikte. Der Gegensatz hierzu sind die „echten“ Unterlassungsdelikte, bei denen der Gesetzgeber schon in der jeweiligen Vorschrift eine Unterlassung mit Strafe bedroht hat und die grundsätzlich für jeden gelten (z.B. unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB). So z.B. Nichtanzeige geplanter Straftaten, von denen jemand erfährt (§ 138 StGB) oder unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB).