Als Technische Hilfeleistung (TH abgekürzt) werden in Deutschland „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen“ bezeichnet, „die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden“. Technische Hilfe in diesem Sinne wird insbesondere von den Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk (THW) geleistet und umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken und bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom.
Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend in Richtung technischer Hilfeleistungen verschoben. Beispiele für diese Einsatzkategorie: Patientengerechte Rettung, Bergung verunfallter Fahrzeuge, Rettung von Personen über Drehleiter (Tragehilfe), Tierrettung und Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Tiere, Beseitigung und Vermeidung von Sturmschäden, Hilfeleistung bei Überschwemmungen, Hilfeleistungen im Katastrophenfall, Türöffnungen, falls anderweitiger Zutritt nicht möglich ist, Gefahrguteinsätze, u. a. Abdichten, Aufnehmen und Sichern gefährlicher Stoffe, Strahlenschutz, Beseitigung von Ölspuren, weitere Tätigkeiten, etwa im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei u. dgl.