Jugendfeuerwehr – gemeinnützig?

Irmtraut Winter
2025-06-17 06:44:35
Anzahl der Antworten
: 14
In vielen Orten gibt es Feuerwehrvereine, die anders als die kommunalen Freiwilligen Feuerwehren privatrechtlich organisiert sind. Diese sind in der Regel als gemeinnützig anerkannt und kommen so in den Genuss von Steuervorteilen. Trotzdem müssen sich auch Feuerwehrvereine mit Steuerfragen beschäftigen. Sämtliche Neuerungen, die das Vereinssteuerrecht betreffen, sowie weitere praktische Tipps und Erläuterungen werden in der neuesten Auflage des „Steuerwegweisers für gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/-innen“ anschaulich dargestellt.

Karl-Friedrich Klemm
2025-06-17 05:42:41
Anzahl der Antworten
: 14
Die Mustersatzung geht von einem gemeinnützigen Verein aus, damit für die satzungsmäßigen Zwecke steuerbegünstigte Zuwendungen entgegengenommen werden können. Solche Zuwendungen, für die der Verein Spendenbescheinigungen ausstellt, müssen in Einnahmen und Ausgaben besonders nachgewiesen und dürfen nur für die in der Satzung des Vereins geregelten und als gemeinnützig anerkannten Zwecke verwendet werden.
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