Wo müssen Feuerlöscher platziert werden?

Halil König
2025-07-16 05:55:27
Anzahl der Antworten
: 16
Feuerlöscher sollten gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sein.
Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sind.
Die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m beträgt.
Feuerlöscher vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt aufgestellt sind.
Feuerlöscher so angebracht sind, dass diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnommen werden können.
Die Griffhöhe haben sich 0,80 m bis 1,20 m als zweckmäßig erwiesen.
Die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind.
In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen.
Der konkrete Aufstellungsort des Feuerlöscher hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln.

Swetlana Vogt
2025-07-16 04:50:23
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: 13
Die zu einem Unternehmen gehörenden Teilbereiche können durchaus in unterschiedliche Brandgefährdungen eingestuft sein.
Gute Sichtbarkeit und allzeit leichte Erreichbarkeit.
Anbringung vorzugsweise in der Nähe von Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren respektive in der Nähe von Gefahrenstellen.
Um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten, sollte die Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als ungefähr 20 Meter betragen.
Standortkennzeichnung durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“, sofern die Feuerlöscher nicht gut sichtbar angebracht oder aufgestellt sind.
In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen.
Die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASRA1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind.
In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001„Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen.
Zur Kennzeichnung und Standorterkennung von Material und Ausrüstung zur Brandbekämpfung sind Brandschutzzeichen nach Anhang 1 zu verwenden.
Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss die Erkennbarkeit der notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhalten bleiben.
Kennzeichnen Sie jeden Feuerlöscher (lang nachleuchtend!), wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

Ali Schröter
2025-07-16 03:15:29
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: 15
Die Feuerlöscher müssen in Arbeitsstätten platziert werden.
Mit tragbaren Feuerlöschern sollen Entstehungsbrände gelöscht werden.
Diese Feuerlöscher sind mit einem Löschmittel gefüllt.
Um im Brandfall den „richtigen“ Feuerlöscher am „richtigen“ Ort zu haben, muss das Unternehmen für seinen Betrieb je nach Löschobjekt und Einsatzzweck (Brandklasse) entscheiden, welches Löschmittel (Wasser, Schaum, Kohlendioxid oder Pulver) zum Löschen eines Brandes geeignet ist.
Die Piktogramme auf der Beschriftung des Feuerlöschers geben Auskunft über die Eignung.
Geschützt werden sollen Arbeitsstätten, worunter man nach Arbeitsstättenverordnung unter anderem Orte in Gebäuden versteht, in denen sich Beschäftigte im Verlauf ihrer Arbeitszeit aufhalten.
Zur Arbeitsstätte gehören auch Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume), Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte.

Hella Krause
2025-07-16 03:11:49
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: 13
Feuerlöscher sind eine wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes und müssen an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen angebracht sein.
Sie müssen vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein und dürfen die erforderlichen Fluchtwegbreiten nicht einschränken.
Die Erfordernisse bezüglich Anzahl und Ort der aufzustellenden Feuerlöscher ergeben sich aus den Hinweisen der Technischen Regel für „Maßnahmen gegen Brände" und den Abstimmungen mit der zuständigen Feuerwehr.
Feuerlöscher sollten nur so hoch über dem Fußboden angeordnet sein, dass auch kleinere Personen diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnehmen können.
Als zweckmäßig hat sich eine Griffhöhe von 80 cm bis 120 cm erwiesen.

Felicitas Heim
2025-07-16 02:48:36
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: 10
Die Platzierung von Feuerlöschern ist kein Zufall, sondern klar geregelt.
Laut der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 müssen sie gut sichtbar, schnell erreichbar und sinnvoll verteilt sein.
Fluchtwege, Treppenhäuser und Bereiche mit erhöhter Brandgefahr sind die wichtigsten Standorte.
Der maximale Laufweg zu einem Feuerlöscher darf bei normaler Brandgefährdung nicht mehr als 20 Meter betragen, bei erhöhter Brandgefährdung nur fünf bis zehn Meter.
Besonders wichtig ist, dass Feuerlöscher nicht hinter Möbeln oder Türen versteckt werden und mit einem gut sichtbaren Hinweiszeichen „F001“ gekennzeichnet sind.
Wer Feuerlöscher im Außenbereich platziert, muss zudem darauf achten, dass sie vor Frost geschützt sind.
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