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Wer kommt für Feuerwehr-Tierrettungskosten auf?

Adam Kaufmann
Adam Kaufmann
2025-06-25 07:47:41
Anzahl der Antworten : 15
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Die Gebühren werden seit Anfang 2021 erhoben, sofern ein Tierhalter ermittelt werden kann und es sich nicht um Wildtiere handelt. Die Kosten richten sich nach Anzahl und Dauer der eingesetzten Feuerwehrleute und Fahrzeuge.
Maximilian Stephan
Maximilian Stephan
2025-06-13 13:22:42
Anzahl der Antworten : 21
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In den meisten Bundesländern und Gemeinden wird der Tierhalter nach einem Rettungseinsatz in der Regel nicht zur Kasse gebeten. Nur ausnahmsweise, wenn dem Verantwortlichen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, können diesem die Kosten einer Tierrettung in Rechnung gestellt werden. Dies erfolgt dann in aller Regel im Anschluss an die Maßnahme per Kostenbescheid.

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Oskar Fritsch
Oskar Fritsch
2025-06-13 12:01:33
Anzahl der Antworten : 12
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Die Rettung von Haustieren ist in den meisten Bundesländern und Gemeindesatzungen ein Einsatz, der durch den Besitzer des Tieres gezahlt werden muss. In Berlin hat die Feuerwehr vor paar Jahren unter Massivsten Material- und Personal-Aufwand ein Hund aus einem Maulwurfsbau ausgebuddelt, ende vom Lied war das "Herrchen" nachher ne 17.000€ Rechnung bekommen hat. Entscheidend ist bei Hund und Katze die „Gefährdungshaftung“: Das bedeutet in vielen Regionen, der Halter haftet für die durch sein Tier entstehenden Kosten.
Kai-Uwe Koch
Kai-Uwe Koch
2025-06-13 11:22:54
Anzahl der Antworten : 16
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Tierhalter können wie alle anderen Bürger davon ausgehen, dass die meisten Gemeinden in Deutschland für Einsätze, die zu den ureigensten Aufgaben der Feuerwehr gehören, keine Rechnung ausstellen. Dazu gehören die Brandbekämpfung und die unmittelbare Rettung von Menschen und Tieren aus Notsituationen. Wenn die Feuerwehr also einen Scheunenbrand löscht, Kühe aus dem brennenden Melkstand rettet oder Rinder aus einem Stall treibt, in dem sich Güllegas angestaut hat, kann man von Notlagen ausgehen. Es gibt aber eine Einschränkung: Werden daneben weitere Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes oder technische Hilfeleistungen durchgeführt, die nicht der unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen und Tier dienen, sind diese kostenpflichtig. Das gilt insbesondere für die An- und Abfahrt. Ob die Gemeinde Kostenersatz verlangt, liegt in ihrem Ermessen. Im Fall von „Unbilligkeit“, also unangemessener Härte, soll vom Kostenersatz abgesehen werden.

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Horst Pieper
Horst Pieper
2025-06-13 09:39:00
Anzahl der Antworten : 16
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In Augsburg gilt ein Einsatz wie oben beschrieben als Tierrettung - und die ist kostenfrei, so Bechtel. Denn: Oft weiß man ja auch gar nicht, wem die Katze gehört. Der Einsatzkosten bleiben nie bei dem hängen, der die Gefahr meldet.
Lilo Geißler
Lilo Geißler
2025-06-13 09:27:18
Anzahl der Antworten : 16
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Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Für Großtierrettungen gibt es keine bundesweite Kostensatzung. Das entscheidet jede Kommune für sich selbst. Viele Gemeinden haben spezifische Gebührensatzungen für Feuerwehreinsätze, die präzise festlegen, welche Kosten für bestimmte Feuerwehreinsätze anfallen. Wenn der Verursacher eines Technischen-Hilfe-Einsatzes ermittelt werden kann, müssen die entstandenen Kosten in der Regel von der verursachenden Partei oder ihrer Versicherung getragen werden. Einsätze, bei denen die Gemeinde oder Stadt die Kosten übernimmt, sind beispielsweise solche, die durch höhere Gewalt wie Unwetter entstanden sind.

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Frank Brandt
Frank Brandt
2025-06-13 07:56:02
Anzahl der Antworten : 13
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Für Besitzer von Haustieren kann es teuer werden, wenn die Feuerwehr für den vierbeinigen Liebling ausrückt. Die Kosten für Tierrettungen können bundesweit stark variieren, da jede Gemeinde selbst festlegt, wie viel ihre Feuerwehr dafür in Rechnung stellen darf. Generell richten sich die Gebühren danach, wie viel Personal und Gerät im Einsatz war und wie lange dieser dauerte. Das Kriterium für die Erhebung einer Gebühr ist Presseberichten zufolge, ob ein Halter die Aufsicht über sein Tier verloren hat. Denn für einen solchen Einsatz muss dann ebenfalls der jeweilige Besitzer zahlen. Wildtiere werden auch weiter kostenlos gerettet, denn sie haben ja keine Besitzer, denen man eine Rechnung schicken könnte.
Eckart Wittmann
Eckart Wittmann
2025-06-13 07:55:16
Anzahl der Antworten : 18
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Grundsätzlich sind Einsätze zur Abwendung einer Lebensgefahr bei den Tieren kostenfrei. Alle anderen jedoch – und das sind die meisten – stellt man den Besitzern (bei herrenlosen Tieren dem Ordnungsamt) in Rechnung. Natürlich ist das „Abwenden einer Lebensgefahr“ interpretierbar.

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