Ist die Tierrettung wirklich kostenlos?

Frauke Schindler
2025-06-25 08:49:48
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: 13
Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Für Großtierrettungen gibt es keine bundesweite Kostensatzung. Das entscheidet jede Kommune für sich selbst.
Viele Gemeinden haben spezifische Gebührensatzungen für Feuerwehreinsätze, die präzise festlegen, welche Kosten für bestimmte Feuerwehreinsätze anfallen. Wenn der Verursacher eines Technischen-Hilfe-Einsatzes ermittelt werden kann, müssen die entstandenen Kosten in der Regel von der verursachenden Partei oder ihrer Versicherung getragen werden. Brandbekämpfungen und Menschenrettungen sind grundsätzlich kostenfrei.

Annett Lauer
2025-06-15 13:13:24
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: 16
Für Besitzer von Haustieren kann es teuer werden, wenn die Feuerwehr für den vierbeinigen Liebling ausrückt. Die Kosten für Tierrettungen können bundesweit stark variieren, da jede Gemeinde selbst festlegt, wie viel ihre Feuerwehr dafür in Rechnung stellen darf. Generell richten sich die Gebühren danach, wie viel Personal und Gerät im Einsatz war und wie lange dieser dauerte.
Wildtiere werden auch weiter kostenlos gerettet, denn sie haben ja keine Besitzer, denen man eine Rechnung schicken könnte. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass man keine Gebühr zahlt, wenn man die Feuerwehr ruft, weil ein fremdes Tier in Not ist. Denn für einen solchen Einsatz muss dann ebenfalls der jeweilige Besitzer zahlen.

Walther Schiller
2025-06-15 12:58:51
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: 15
Grundsätzlich können Tierhalter, wie alle anderen Bürger auch, davon ausgehen, dass die meisten Gemeinden in Deutschland für Einsätze, die zu den ureigensten Aufgaben der Feuerwehr gehören, keine Rechnung ausstellen. Dazu gehören die Brandbekämpfung und die unmittelbare Rettung von Menschen und Tieren aus Notsituationen. In Artikel 28.1.2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) steht beispielsweise: Einsätze oder Tätigkeiten im Bereich des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes, die der unmittelbaren Menschen- und Tierrettung dienen, sind stets kostenfrei.

Manfred Schneider
2025-06-15 12:24:05
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: 8
Zu beachten ist, dass Tierärztinnen und Tierärzte nicht dazu verpflichtet sind, Wildtiere kostenlos zu behandeln, und die Bezahlung in der Regel durch den/die Finder/in erfolgen muss.

Wilhelm Fischer
2025-06-15 10:20:24
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: 13
Für Mitglieder, die ihr Tier im Pool angemeldet haben und hierfür 10,00 Euro pro Kalenderjahr zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag in Höhe von 60,00 Euro zahlen, sind Behandlungskosten bis 200,00 Euro pro Kalenderjahr und angemeldetem Tier inkludiert. Ebenfalls ist die Unterstützung für Mitglieder des Vereines bei notwendigen Wildtiereinsätzen kostenfrei. Bei Bedarf werden die Tiere auch vor Ort kostenfrei abgeholt.

Juliane Albrecht
2025-06-15 09:41:07
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: 12
Grundsätzlich sind Einsätze zur Abwendung einer Lebensgefahr bei den Tieren kostenfrei. Alle anderen jedoch – und das sind die meisten – stellt man den Besitzern (bei herrenlosen Tieren dem Ordnungsamt) in Rechnung. Natürlich ist das „Abwenden einer Lebensgefahr“ interpretierbar.

Ana Knoll
2025-06-15 09:17:44
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: 13
Tierärzte müssen Wildtiere in ihren Praxen nicht umsonst behandeln: Im Zweifel muss der Finder eines verletzten Tieres die Kosten für Rettung und Behandlung tragen.

Wolf-Dieter Winkler
2025-06-15 09:00:35
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: 18
In Augsburg gilt ein Einsatz wie oben beschrieben als Tierrettung - und die ist kostenfrei, so Bechtel. Denn: Oft weiß man ja auch gar nicht, wem die Katze gehört.

Bodo Otto
2025-06-15 08:34:15
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: 14
In allen anderen Bundesländern darf die Feuerwehr dem Tierhalter grundsätzlich die Kosten einer Tierrettung in Rechnung stellen.
Ob ein Halter eine Rechnung bekommt und auch in welcher Höhe, bestimmen die Feuerwehren in ihren jeweiligen kommunalen Gebührenordnungen. Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand des Rettungseinsatzes.
Egal wen Sie alarmieren – Sie sollten sich sicherheitshalber immer vorher erkundigen, was es kosten wird!
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