Müssen Feuerwehrleute Tiere retten?

Egon Hess
2025-07-09 17:05:02
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: 14
Die Feuerwehr hat zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ob ein Feuerwehreinsatz überhaupt verhältnismäßig ist, wird außerdem immer wieder rege debattiert. Das ist schwierig und muss im Einzelfall geprüft werden. Letztlich müsse jeder Fall einzeln geprüft werden.

Stephanie Eder
2025-07-08 22:26:28
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: 10
Die bibbernde Katze im Baum und der kläglich heulende Dackel im Fuchsbau dürfen weiterhin im Notfall auf Rettung durch die Feuerwehr hoffen. Da spreche ich für alle Feuerwehren im Kreis Mettmann, zumal wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Natürlich haben wir eine ganz klare Priorisierung: Oberste Priorität hat bei uns die Rettung von Menschen, danach kommen Tiere und Sachwerte.

Ernst-August Klose
2025-06-27 03:14:35
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: 11
Ja! Die Feuerwehr hat die Aufgabe, Tiere aus Notlagen zu retten. An erster Stelle stehen für uns die Menschenleben, Tierleben retten ist unsere zweite Priorität, auch da tut die Feuerwehr alles, was möglich ist. Heißt also: Sind alle Menschen in Sicherheit, kümmern sich die Wehrleute auch um Haustiere. Dabei geht es nicht nur um Säugetiere, sondern unter Umständen auch um Amphibien oder Fische.

Karen Baier
2025-06-19 06:17:34
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: 15
Die bibbernde Katze im Baum und der kläglich heulende Dackel im Fuchsbau dürfen weiterhin im Notfall auf Rettung durch die Feuerwehr hoffen. Da spreche ich für alle Feuerwehren im Kreis Mettmann, zumal wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Natürlich haben wir eine ganz klare Priorisierung: Oberste Priorität hat bei uns die Rettung von Menschen, danach kommen Tiere und Sachwerte. Im Zweifel werde durch einen Tiereinsatz aber auch der Halterin oder dem Halter aus höchster Not geholfen. Eine alte Dame aus der Sorge um ihren vierpfotigen Liebling zu erlösen, gehöre durchaus dazu, wenn es um die Sinnhaftigkeit solcher Einsätze gehe.
Wenn ein Hilferuf an die Feuerwehr ergeht, kommen wir natürlich.

Heinrich Schreiber
2025-06-11 14:46:18
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: 16
Um eine Zuständigkeit der Feuerwehren begründen zu können, muss das Tier in Gefahr sein. Unter einer Gefahr ist eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zu einem Schaden – also einer Verletzung oder dem Tod des Tieres – führen wird. Maßgeblich ist dabei die Prognose eines fähigen, sachkundigen und besonnenen Feuerwehrmannes zum Einsatzzeitpunkt. Es müssen vielmehr konkrete Tatsachen vorliegen.
Es empfiehlt sich deshalb, bei freien Kapazitäten eine Führungskraft in einem Kommandowagen zur Lageerkundung zu entsenden. Im persönlichen Gespräch vor Ort kann der besorgte Bürger vermutlich beruhigt oder es können eventuell weitere erforderliche Schritte eingeleitet werden. Gerade “auf dem Lande” wird das von der Feuerwehr erwartet.

Klaus Ott
2025-06-11 14:06:00
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: 12
Grundsätzlich sind Einsätze zur Abwendung einer Lebensgefahr bei den Tieren kostenfrei. Alle anderen jedoch – und das sind die meisten – stellt man den Besitzern (bei herrenlosen Tieren dem Ordnungsamt) in Rechnung. Natürlich ist das „Abwenden einer Lebensgefahr“ interpretierbar. Bei der Katze auf dem Baum werden die meisten Anrufer dazu angehalten, noch ein bis zwei Tage zu warten.
Genauso wenig werden Leben und Gesundheit von Kollegen für eine Katze aufs Spiel gesetzt, die vielleicht auch alleine wieder vom Baum herunterkommt – an der Stelle wird dringend um Verständnis gebeten.

Hans-J. Lemke
2025-06-11 10:36:06
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: 10
Einsätze oder Tätigkeiten im Bereich des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes, die der unmittelbaren Menschen- und Tierrettung dienen, sind stets kostenfrei. Wenn die Feuerwehr also einen Scheunenbrand löscht, Kühe aus dem brennenden Melkstand rettet oder Rinder aus einem Stall treibt, in dem sich Güllegas angestaut hat, kann man von Notlagen ausgehen.
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