Katastrophenschutz: Welche Aufgaben sind eingeschlossen?

Marc Büttner
2025-06-29 17:37:52
Anzahl der Antworten
: 11
Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen zu bekämpfen. Sie treffen Maßnahmen, um auf den „Fall der Fälle“ vorbereitet zu sein. Zu erfassen, welche Gefahren drohen können und welche Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den jeweiligen Fall zur Verfügung stehen, gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Ausarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen oder ein „heißer Draht“, der eine unverzügliche Einsatzleitung möglich macht. Außerdem erwarten die Bürgerinnen und Bürger neben schneller Hilfe und umfassenden Informationen die Unterstützung bei der schnellen Beseitigung von Katastrophenschäden.
Wichtige Ziele sind auch der Schutz von Tieren, Vorkehrungen für die Sicherung von Sachwerten mit erheblicher Bedeutung sowie die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt. Im Katastrophenschutz wirken daneben verschiedene andere Behörden sowie Einrichtungen und Stellen mit, deren Arbeit von der Katastrophenschutzbehörde koordiniert wird.

Hans-Jochen Nowak
2025-06-20 13:24:54
Anzahl der Antworten
: 14
Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen jeder Art abzuwehren, zum Beispiel Hochwasser, Waldbrände, Unwetter, und sich hierauf vorzubereiten. Diese Vorbereitung umfasst eine Reihe von Maßnahmen: Planungen, Regelungen, Übungen. Im Katastrophenfall nimmt die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-Einsatzleitung wahr. Sie stellt sicher, dass alle Maßnahmen der Behörden, Dienststellen, Organisationen und Einsatzkräfte, die an der Bewältigung der jeweiligen Katastrophe mitwirken, aufeinander abgestimmt sind.

Ahmed Geiger
2025-06-10 23:23:05
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: 9
Die Aufgabe des Katastrophenschutzes ist es, insbesondere Menschenleben, die Gesundheit und Versorgung der Menschen mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen, Sachwerte und die Umwelt im Falle einer Katastrophe zu schützen und hierfür die planerischen Vorbereitungen zu treffen. Die zehn Landkreise und drei Kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben im Katastrophenschutz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Sie sind als untere Katastrophenschutzbehörden u. a. zuständig für die Vorbereitung der Bekämpfung von Katastrophen, die Leitung der Katastrophenbekämpfung vor Ort und die dringliche vorläufige Beseitigung von Katastrophenschäden.

Ralph Hammer
2025-06-10 20:38:02
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: 15
Im Katastrophenschutz wirken die Hilfsorganisationen mit und übernehmen dort sanitätsdienstliche und betreuungsdienstliche Aufgaben. Dies umfasst zum Beispiel den Aufbau und Betrieb von Sanitätszelten zur medizinischen Versorgung, oder von Unterkünften zur Unterbringung und Verpflegung von Betroffenen.
Daneben wirken Rettungsdienst, der häufig auch von den Hilfsorganisationen gestellt wird, Feuerwehren, das technische Hilfswerk und unterstützend teilweise auch die Bundeswehr mit. Auch Spezialkräfte, zum Beispiel aus dem Bereich ABC-Schutz oder Wasserrettung, unterstützen.
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