Wer hilft bei einer Katastrophe?

Martina Bach
2025-08-02 06:07:55
Anzahl der Antworten
: 16
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in jeder Stadt, in jeder Gemeinde zu jeder Zeit Hilfe über die (Rettungs-)Leitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Bedarf und Vereinbarung wirken auch die freiwilligen Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst beim Katastrophenschutz mit.
Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 Grundgesetz unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie z. B. das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern. Die privaten Hilfsorganisationen haben sich gegenüber den Landesregierungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet. Sie bringen sich bundesweit mit ca. 600.000 Helferinnen und Helfern in die staatlichen Strukturen der Gefahrenabwehr ein.

Thea Marquardt
2025-07-23 02:48:35
Anzahl der Antworten
: 12
Feuerwehren, freiwillige Hilfsorganisationen, Technisches Hilfswerk, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei arbeiten eng mit den Katastrophenschutzbehörden zusammen. Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht können die Katastrophenschutzbehörden jedoch flexibel auf das Potenzial der folgenden Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben:
Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern,G emeinden, Landkreise und Bezirke, Sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Feuerwehren,Freiwillige Hilfsorganisationen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Daneben wirkt auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Katastrophenschutz mit. Zur Katastrophenhilfe kann auch die Bundespolizei angefordert werden. Auch die Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein im bayerischen Hilfeleistungssystem: Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist fest im Katastrophenschutz verankert.

Corina Stephan
2025-07-15 21:57:47
Anzahl der Antworten
: 13
Die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr tragen zu einem leistungsfähigen und gut funktionierenden Notfallvorsorgesystem in unserem Land bei und sind daher wichtige und unverzichtbare Partner im Bevölkerungsschutz. Gemeinsames Ziel: Der Bevölkerung im Bedarfsfall optimale Hilfe geben zu können. Die Verantwortlichen und Mitwirkenden im Katastrophenschutz sind auf solche Ereignisse vorbereitet und können im Bedarfsfall schnell und effektiv Hilfe leisten.

Stephanie Ebert
2025-07-14 01:42:54
Anzahl der Antworten
: 14
Die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr tragen zu einem leistungsfähigen und gut funktionierenden Notfallvorsorgesystem in unserem Land bei und sind daher wichtige und unverzichtbare Partner im Bevölkerungsschutz. Das gemeinsame Ziel ist es, der Bevölkerung im Bedarfsfall optimale Hilfe geben zu können. Die Feuerwehren sind ein tragendes Element im Bereich des Katastrophenschutzes.
Die freiwilligen Helferinnen und Helfer sorgen für die medizinische Erstversorgung und errichten Behandlungsplätze oder Notunterkünfte. Die Bergwacht Schwarzwald ist speziell für Einsatzlagen abseits der Straßen und Siedlungen im unwegsamen Gelände des Schwarzwaldes ausgerüstet. Die Aufgabe der Rettungshundestaffeln besteht darin, mit speziell ausgebildeten Teams vermisste Personen, zum Teil unter erschwerten Bedingungen wie zusammengestürzten Gebäuden, zu suchen und zu finden. Das DRK ist auf alle Arten von Notfällen und Einsätzen im Bevölkerungsschutz vorbereitet.

Anastasia Hahn
2025-06-30 06:26:05
Anzahl der Antworten
: 13
Träger von Krankenhäusern im Sinn von § 108 Nrn. 1 und 2 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch, die zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten geeignet sind, haben Alarm- und Einsatzpläne, die insbesondere organisatorische Maßnahmen zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazität vorsehen, aufzustellen und fortzuschreiben. Die Betreiber von Anlagen und Einrichtungen, von denen besondere Brand-, Explosions- oder sonstige schwerwiegende Gefahren ausgehen können und die infolgedessen eine Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte zu gefährden geeignet sind, sind verpflichtet, die Katastrophenschutzbehörden bei der Erstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen und bei Katastrophenschutzübungen zu unterstützen. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wirkt gemäß ihrer Aufgabenzuweisung nach dem THW-Gesetz im Katastrophenschutz mit.
auch lesen
- Feuerwehrleute: Helden in Not – Was tun sie wirklich alles?
- Feuerwehr zur Katastrophenhilfe: Warum ist das so?
- Katastrophenschutz: Welche Aufgaben sind eingeschlossen?
- Zuständigkeiten im Katastrophenschutz: Wer macht was?
- Gefahrenabwehr der Feuerwehr: Was steckt dahinter?
- Katastrophenschutz: Welche Verantwortung tragen wir?
- Wann ist es ratsam, den Notruf zu wählen?
- Welche Gefahrenabwehr-Maßnahmen sind am wirksamsten?
- Was gehört in ein Katastrophenschutz-Set?
- Zu welchen Notfällen rückt der Katastrophenschutz aus?
- Welche 4 Phasen ziehen Entdecker immer wieder durch?
- Taktik Feuerwehr: Was steckt dahinter?
- Was schützt uns?
- Was bedeutet die Abkürzung BBK?
- Was sind die 4 Phasen des Lernens?
- Was sind die vier Phasen des Projektmanagements?
- Die 5 Ws der Feuerwehr: Wer, Was, Wann, Wo, Warum?
- Was ist die GAMS-Regel und wie wird sie angewendet?