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Zuständigkeiten im Katastrophenschutz: Wer macht was?

Horst Krause
Horst Krause
2025-08-15 10:19:15
Anzahl der Antworten : 12
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Im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen wirken folgende öffentlichen und privaten Einheiten mit: die Feuerwehren und folgende Hilfsorganisationen: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser Hilfsdienst (MHD), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH). Auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) kann bei Bedarf zum Katastrophenschutz angefordert werden. Dem Dezernat obliegt die Aufsicht über die unteren Katastrophenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.
Fred Hummel
Fred Hummel
2025-08-07 02:42:41
Anzahl der Antworten : 7
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Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden, bzw. die Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in jeder Stadt, in jeder Gemeinde zu jeder Zeit Hilfe über die (Rettungs-)Leitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Bedarf und Vereinbarung wirken auch die freiwilligen Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst beim Katastrophenschutz mit. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 Grundgesetz unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie z. B. das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern.
Adam Singer
Adam Singer
2025-08-03 17:48:17
Anzahl der Antworten : 10
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Katastrophenschutzbehörden in Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen jeder Art abzuwehren, zum Beispiel Hochwasser, Waldbrände, Unwetter, und sich hierauf vorzubereiten. Im Katastrophenfall nimmt die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-Einsatzleitung wahr. Zur Bewältigung der Aufgaben im Katastrophenfall bedient sich die Katastrophenschutzbehörde der Führungsgruppe Katastrophenschutz.
Adrian Köster
Adrian Köster
2025-07-21 03:31:56
Anzahl der Antworten : 13
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Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren ("Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ("Katastrophenschutz“) zuständig. Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen. Das bedeutet, dass die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophenschutz ebenso genutzt werden können wie ihre eigenen Mittel. Zugleich sind die Organisationen, die im Katastrophenschutz der Länder tätig sind, bereit, ihre Kräfte und Fähigkeiten im Verteidigungsfall dem Bund zur Verfügung zu stellen.
Mandy Burkhardt
Mandy Burkhardt
2025-07-17 15:50:51
Anzahl der Antworten : 13
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Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständige Katastrophenschutzbehörden, die bei Großeinsatzlagen oder in Katastrophenfällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten müssen. Auf der mittleren Verwaltungsebene sind die Bezirksregierungen, darüber das Innenministerium zuständig. Kreise, Bezirksregierungen und Innenministerium sind gemeinsam für das Krisenmanagement zuständig und mobilisieren im Ernstfall jeweils Krisenstäbe, die alle Fachverwaltungen bündeln und Gefahrenabwehrmaßnahmen koordinieren. Innerhalb des Katastrophenschutzes liegt bei den Feuerwehren die Aufgabe des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Ergänzt wird der Katastrophenschutz im Land durch 241 Einsatzeinheiten der anerkannten Hilfsorganisationen: Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst und DLRG.
Katarina Hartung
Katarina Hartung
2025-07-06 18:40:12
Anzahl der Antworten : 12
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Der Schutz vor Katastrophen wie Überschwemmungen oder Waldbränden liegt bei den Ländern - so regelt es das Grundgesetz. Grundsätzlich sei es so, dass der Katastrophenschutz Ländersache ist. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Kreisverwaltung und kreisfreien Städte Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden verantwortlich. Der Bund hat im Katastrophenschutz laut Bundesinnenministerium keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Er unterstützt die Länder allerdings durch eine ergänzende Ausstattung. So können die Länder Polizeikräfte anderer Länder oder Kräfte von Einrichtungen des Bundes wie dem Technischen Hilfswerk (THW), der Bundespolizei und der Bundeswehr anfordern. Betreffen die Unglücksfälle mehrere Bundesländer, unterstützt der Bund zudem durch Information, Beratung, Koordination und durch die Bereitstellung von Ressourcen.